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Absolute Eigentumsrechte als ökologischer Imperativ

18. Januar 2021 – von Thorsten Polleit

[Ein Vortrag gehalten auf der 8. Jahreskonferenz des Ludwig von Mises Institut Deutschland am 10. Oktober 2020 im Hotel Bayerischer Hof in München.]

In diesem Vortrag argumentiere ich, dass (1) Eigentum und Umwelt- beziehungsweise Ressourcenschutz keine Gegensätze sind; dass (2) man vielmehr auf das Eigentum setzen muss, wenn Umwelt und Ressourcen wirksam geschützt und ein tyrannischer Weltstaat verhindert werden sollen; und dass (3) der Staat (wie wir ihn heute kennen) der eigentliche Grund für Umwelt- und Ressourcenschäden ist.

Damit spreche ich mich gegen die herrschende Meinung aus, der Staat müsse Klimapolitik betreiben – indem er beispielsweise C02-Emissionen begrenzt und/oder besteuert. Diese vom Konsens abweichenden Positionen muss ich selbstverständlich genauer erklären. Und dazu beginne ich mit einer rationalen Begründung des Eigentums.

Das Eigentum

Gäbe es keine Knappheit, wäre also von allen Gütern stets genügend vorhanden, gäbe es keine zwischenmenschlichen Konflikte. Wenn ich in einer Welt ohne Knappheit beispielsweise eine Banane verspeise, dann verringere ich damit nicht meinen künftigen Bananenkonsum; und ich verringere auch nicht deinen heutigen oder deinen künftigen Bananenkonsum.

Doch unsere Welt ist anders. Die Güter, die wir einsetzen, um Ziele zu erreichen, sind knapp. Und zwar denknotwendig.[1] Und weil es Knappheit gibt, stellen sich auch Konflikte ein. Und zwar dann, wenn Du und ich ein und dasselbe Gut zur gleichen Zeit für verschiedene Zwecke einsetzen wollen.

Wenn wir in der Welt, die wir vorfinden, nicht in heillosen Streitereien untergehen wollen, brauchen wir eine Norm (eine anerkannte Regel), die Konflikte verhindert, die Konflikte löst. Eine solche Norm setzt beim Eigentum an – dem Eigentum am eigenen Körper (Selbsteigentum) und dem Eigentum an den Gütern, die Du und ich auf nicht-aggressivem Wege erworben haben.

Die Norm lautet: Respektiere das Eigentum. Oder: Akzeptiere den Unterschied zwischen Mein und Dein. Oder noch anders – wie es das siebte Gebot Gottes sagt –: „Du sollst nicht stehlen.“ Die Norm, den Respekt vor dem Eigentum zum Maßstab unseres Handelns zu machen, erweist sich als eine vernünftige und ethisch-akzeptable Norm.

Sie erfüllt die Anforderungen des „Kategorischen Imperativ“, wie ihn der Königsberger Philosoph Immanuel Kant (1724–1804) formuliert hat: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Die Eigentums-Norm ist universell anwendbar – für dich und mich, heute, morgen und zu allen Zeiten. Und sie ermöglicht auch das Überleben all derjenigen, die sich die Eigentums-Norm zum Maßstab ihres Handelns machen.[2]

Angemerkt sei hier: Das Eigentum ist etwa nicht willkürlich herbeigeredet. Es ist vielmehr eine nicht wegzudenkende Kategorie (ein Grundbegriff) des menschlichen Handelns: Man kann das Eigentum nicht verneinen, ohne seine Gültigkeit bereits vorauszusetzen! Es ist – in Kants Worten – eine Bedingung der Möglichkeit objektiver Erfahrung. Das Eigentum ist ein Apriori.

Der freie Markt

Dass sich eine auf dem Eigentum basierende ethisch-akzeptable Norm auffinden lässt, ist eine erfreuliche Erkenntnis. Denn das Eigentum ist das, was den Kern des freien Marktes ausmacht. Und der freie Markt ist es, der das Knappheitsproblem der Menschen bestmöglich löst.

Beispiel: Die Nachfrage nach Öl steigt an. Das Ölangebot bleibt unverändert. Öl wird knapp, sein Preis steigt. Der steigende Ölpreis hält die Menschen dazu an, sparsamer mit Öl umzugehen. Gleichzeitig gibt er den Ölproduzenten das Signal, das Angebot zu erhöhen.

Der Marktmechanismus kommt den Konsumenten zugute (die Ölknappheit wird gelindert, der Ölpreisanstieg gebremst). Und er nützt auch den Ölproduzenten (die mehr verdienen).

Ich vermute, dass viele Menschen es befürworten, dass es freie Märkte für Schuhe, Hosen, Kinofilme, Flugreisen, Häuser, Autos und Computer gibt. Wenn es um Umwelt und Ressourcen geht, stößt man jedoch häufig auf eine ganz andere Meinung.

Sollen überlebenswichtige Güter wie Umwelt und Ressourcen den freien Märkten überlassen werden, sollen sie etwa privatisiert werden? Meine Antwort auf diese Frage lautet: Ja! In der Privatisierung von allem liegt der Schlüssel für einen wirksamen Schutz von Umwelt und Ressourcen. Das will ich näher erläutern.

Und zwar mit einem einfachen Beispiel: Herr Schulze besitzt eine Kupfermine. Wird er sie nicht gnadenlos und in kürzester Zeit ausbeuten? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir das wirtschaftliche Kalkül kennen, das die Entscheidungen von Herrn Schulze leitet.

Herr Schulze hat als Eigentümer den Anreiz, seine Mine effizient zu bewirtschaften. Und das heißt, er wird den Kapitalwert seiner Mine maximieren wollen. Der Kapitalwert ist der Barwert aller Gewinne, die Herr Schulze aus dem Verkauf der Kupfermenge seiner Mine erwartet.

Herr Schulze wägt ab zwischen dem gegenwärtigen Einkommen (das er durch Verkauf des Kupfers heute erzielt) und dem dadurch verringerten Kapitalwert der Mine (das Kupfer, das er heute verkauft, kann er künftig nicht mehr verkaufen). Nehmen wir an, es wird erwartet, dass Kupfer künftig nicht mehr nachgefragt wird (weil ein Ersatzstoff auf den Markt kommt).

In diesem Falle wird Herr Schulze seine Förderung ausweiten, um Kupfer zu dem gegenwärtig noch hohen Preis verkaufen zu können – denn künftig wird er weniger erlösen. Das ist zum Wohle der Verbraucher: Das Kupferangebot wird zu einer Zeit erhöht, in der Kupfer von den Nachfragern vergleichsweise hoch bewertet wird, und das trägt dazu bei, dem Kupferpreisauftrieb entgegenzuwirken.

Wenn hingegen erwartet wird, dass das Kupfer künftig knapp wird, wird die Kupferförderung in der Gegenwart eingeschränkt – weil Herr Schulze künftig mehr für das verkaufte Kupfer bekommt. Das treibt den heutigen Kupferpreis in die Höhe (veranlasst die Verbraucher zu einem sparsamen Kupferverbrauch), gleichzeitig wirkt die künftige Angebotserhöhung dem künftigen Kupferpreisanstieg entgegen. Und auch das ist zum Wohl der Verbraucher.

Der freie Markt arbeitet in beiden Fällen im Sinne der heutigen und künftigen Nachfrager. Diese Einsicht gilt für alle Arten und Formen der Nutzung von Umwelt- und Ressourcen, soweit sie sich im Privateigentum befinden: Forstwirtschaft, Ackerbau und Wasserwirtschaft etc.[3]

Das Problem des Gemeineigentums

Sie werden jetzt sagen: Ja, wenn der freie Markt doch so gut funktioniert, warum gibt es übernutzte und verschmutze Landflächen, Waldabholzungen, Ölverschmutzungen in den Meeren, Raubbau an Fischbeständen, Luftverschmutzung und unerwünschte Lärmbelastung?

Die Antwort auf diese Fragen lautet: Umwelt und Ressourcen, für die das zutrifft, befinden sich nicht im Privateigentum, beziehungsweise Verstöße gegen die Eigentumsrechte werden ganz offensichtlich nicht sanktioniert. Die genannten Güter sind entweder „freie Güter“, also „Güter ohne Eigentümer“, oder der Staat ist der Eigentümer. Beides ist ökonomisch problematisch.

Wenn Güter keinen Eigentümer haben, stellt sich die Tragödie der Allmende ein: Frei verfügbare, aber begrenzte Güter werden übernutzt und verschwendet. Beispiel: Im Dorf gibt es eine Gemeinschaftswiese. Alle Bauern haben Nutzungsrechte. Dem einzelnen Bauern ist es egal, welche Folgen ein weiteres Tier seiner Herde, das er zum Weiden auf die Gemeinschaftswiese führt, für andere Bauern (oder zukünftige Bauern) hat. Es kommt zur Überweidung, vielleicht zur irreversiblen Zerstörung der Weidewiese.

Wenn der Staat (wie wir ihn heute kennen: als territorialen Zwangsmonopolisten mit Letztentscheidungsmacht über alle Konflikte auf seinem Gebiet) Eigentümer einer Ressource ist, muss man mit Misswirtschaft rechnen.

Der Staat ist kein guter Wirt, er arbeitet unwirtschaftlich. Schließlich muss er sich nicht im Markt bewähren. Defizitäre Tätigkeiten kann er ungeniert mit dem Griff in die Portemonnaies der Netto-Steuerproduzenten stopfen. Der Staat neigt dazu, knappe Ressourcen, über die er verfügen kann, zu verschwenden und zu übernutzen. Er folgt nicht (wie der Privateigentümer) dem Kapitalwert-Kalkül.[4]

Die „externen Effekte“

Sie werden entgegnen: Das ist alles schön und gut (mit der privaten Kupfermine im freien Markt und dem Kapitalwertkalkül des Eigentümers). Was aber ist mit „externen Effekten“? Unter einem externen Effekt versteht man die Auswirkung einer Handlung auf Unbeteiligte, ohne dass jemand dafür bezahlt beziehungsweise entschädigt wird.

Der externe Effekt kann positiv sein. Beispiel: Ich bepflanze meinen Garten mit Rosen – und der Anblick entzückt die Spaziergänger. Hier haben wir es mit einer positiven Externalität zu tun.

Der externe Effekt kann aber auch negativ sei. Beispiel: Ich grille auf meinem Balkon, und der Grillrauch bringt meine Nachbarn zum Husten. Was ist bei negativen externen Effekten zu tun?

Die herrschende Lehre der Ökonomen besagt, dass man sie „internalisieren“ muss. Auf Deutsch heißt das: Es muss dafür gesorgt werden, dass der Handelnde die Kosten seiner Handlung vollumfänglich trägt; dann werde das Wohlfahrtsoptimum erreicht.

Doch wie schafft man es, dass der Handelnde alle heutigen und künftigen Kosten, die er verursacht, in seinen gegenwärtigen Handlungen berücksichtigt? Die Meinung vieler Ökonomen ist: Der Staat müsse aktiv werden.

Beispiel Klimapolitik. Es besteht Konsens, dass der Staat eine CO2-Steuer auf Benzin, Heizöl und Erdgas erheben müsse, die der Verursacher zu tragen hat. Der Verbrauch verteuert sich dadurch, die Energienachfrage nimmt ab, und der Ausstoß von CO2 sinkt.

Oder: Der Staat soll vorgeben, wieviel CO2 in die Luft geblasen werden darf. Beispielsweise gibt es in der EU eine Obergrenze (einen „Cap“) für den CO2-Ausstoß. Unternehmen erhalten Zertifikate, die sie zur Emission einer bestimmten CO2-Menge berechtigen. Die Zertifikate werden an der Börse gehandelt, es bildet sich ein Preis für die staatlich erlaubte CO2-Emission heraus. Doch ist das eine zufriedenstellende, eine „marktkonforme“ Lösung?

Das Trojanische Pferd

Die Hauptstrom-Ökonomen sagen einhellig ja. Ich möchte die CO2-Besteuerungslösung an dieser Stelle keiner Kritik unterziehen. Vielmehr will ich einer persönlichen Befürchtung Ausdruck geben, die mich antreibt, für eine andere, nicht-staatliche Lösung zu suchen und zu werben. Meine Befürchtung ist, dass klimapolitische Staatseingriffe eine unheilvolle Dynamik in Gang setzen, die Freiheit und Wohlstand zerstören.

Wenn nur ein Land den CO2-Ausstoß besteuert, wandert die Produktion in die Länder ab, die den CO2-Ausstoss nicht besteuern. Das Ergebnis ist, dass der weltweite CO2-Ausstoss nicht sinkt, und dass die Länder, die den CO2-Ausstoss besteuern, wirtschaftlich geschwächt werden zu Gunsten der Länder, die den CO2-Ausstoss nicht besteuern.

Ein hervorragender Grund, um nach einer globalen Lösung zu rufen, eine Art Weltregierung einzufordern, die mit großer Weisheit und Wirksamkeit Klimapolitik betreibt und den Globus vor dem Überhitzungstod rettet.

Der ideologische Geist, der eine solche staatliche Klimapolitik umschwebt, ist ein interventionistischer, wenn nicht gar kollektivistischer-sozialistischer – getarnt hinter der Maske „marktkonformer“ Politiken.

Linke politische Kräfte wissen, wie man Panik und Hysterie in der Bevölkerung schürt, die die Weichen in ihrem Sinne stellen. Etwa indem sie auf eine Neuauflage der marxistischen Verelendungstheorie setzen.

Zur Erinnerung: Die Marxisten sagen, der Kapitalismus werde die Mehrheit der Menschen in die Armut treiben, und der Kapitalismus sei auch die Ursache von Kriegen. Wer also nicht des Hungers oder im Kugelhagel sterben wolle, der müsse dafür eintreten, den Kapitalismus abzuschaffen.

Die staatliche Klimapolitik lässt sich hervorragend „verelendungstheoretisch“ missbrauchen (obwohl die Verelendungstheorie falsch ist): gewissermaßen als ein Trojanisches Pferd, um das Wenige, das vom System freier Märkte übrig ist, auch noch zu zertrümmern.

Die Gefahr ist groß, dass sie den Weg ebnet in eine totalitäre Befehls- und Lenkungswirtschaft – in der der Staat letztlich bestimmt, wer was wann wie zu produzieren hat, und wer was wann konsumieren darf.[5]

Der Staat

Damit dringen wir zu einer (für viele vermutlich) unangenehmen Einsicht vor. Der Staat (wie wir ihn heute kennen) ist kein wohlmeinender Vater, für den ihn immer noch viele halten; er ist nicht die schützende Hand, die viele in ihm sehen.

Der Staat (wie wir ihn heute kennen) ist ein territorialer Zwangsmonopolist mit der Letztentscheidungsmacht über alle Konflikte auf seinem Gebiet, ausgestattet mit der Macht zur Besteuerung seiner Untergebenen.

Ein solcher Staat ist – ob nun in der Form der Monarchie oder der modernen Demokratie – nicht auf natürlichem Wege entstanden, sondern durch Zwang und Gewalt. Ein solcher Staat hat die Tendenz, immer größer und mächtiger zu werden. Der Ökonom und Philosoph Hans-Hermann Hoppe hat diese Erkenntnis treffend wie folgt formuliert: Selbst aus einem Minimalstaat wird früher oder später ein Maximalstaat.

Die Privatisierung von allem

Will man den Umwelt- und Ressourcenschutz nicht dem Staat anvertrauen, stellt sich die Frage: Wie trägt man denn dann am besten Sorge für endliche Ressourcen, für unsere Umwelt? Meine Antwort lautet: durch die die Privatisierung von allem, von Land und Wasser und die konsequente Durchsetzung der Eigentumsrechte.

Das mag zunächst befremdlich klingen, doch bei genauem Nachdenken werden Sie erkennen, liebe Leserin, lieber Leser, dass die Privatisierung von allem Umwelt und Ressourcen wirksam schützen und die freie Gesellschaft bewahren kann.

(1) Privatisierung der Meere

Die Meere sind derzeit teilverstaatlicht. Nach dem Seerechtsübereinkommen aus dem Jahr 1982 verfügt jeder Küstenstaat über das ausschließliche Recht, die Fischbestände in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone zu bewirtschaften, die sich bis zu einer Breite von 200 Seemeilen vor seiner Küste erstreckt.

Die Staaten bewirtschaften ihre Meeresressource, geben Fangquoten aus an Fischereibetriebe, bestimmen die Regeln (legen zum Beispiel Größe von Netzmaschen und Fangzeiten fest), und organisieren die Förderung von Öl und Gas.

Das geht besser. Der Staat ist – wie bereits gesagt – notorisch unwirtschaftlich. Mit der Privatisierung der Meere könnten gewaltige Potentiale gehoben werden, die die Ernährungslage der Menschen (zum Beispiel durch die Weiterentwicklung von Aquakulturen) und ihre Rohstoffversorgung verbessern.

Doch wie überführt man die Ressource Meer in private Hände? Die Bürger des Küstenstaates (vielleicht auch nur seine Netto-Steuerproduzenten) bekommen handelbare Anteilsscheine an einer Firma ausgehändigt, die die Meeresressource bewirtschaften kann. Eine andere Möglichkeit wäre, einzelne, hinreichend große Meeresparzellen an private Investoren zu verkaufen.

Wie im Beispiel der Kupfermine werden auch die Eigner der Ressource Meer bestrebt sein, ihren Kapitalwert zu maximieren. Sie werden umsichtig mit ihr arbeiten, und sie werden Sorge dafür tragen, dass ihr Eigentum nicht von Dritten geschädigt wird.

(2) Privatisierung von Straßen

Die Privatisierung von Land, Straßen, Autobahnen, Parks, Wäldern, Naturreservaten kann in gleicher Weise von statten gehen. Auch diese Güter lassen sich Firmen in einbringen, die die Ressource bewirtschaften. Die Bürger erhalten handelbare Anteilscheine an den Firmen.

Im Falle von Straßen bleiben Wegerechte für die Zeit nach der Privatisierung bestehen. Die Betreiberfirmen finanzieren sich durch Gebühren („Maut“). Mit privatisierten Verkehrswegen wird eine eindeutige Verantwortlichkeit für Schadstoffemissionen und Lärmverursachung geschaffen.

Anwohner, die nahe der Straße wohnen und unter Abgasen leiden, können vor Gericht auf Unterlassung und/oder Schadensersatz klagen. Gibt der Richter den Klägern Recht, muss der Straßenbetreiber den Autofahrern, die auf seinen Straßen fahren, Auflagen zur Eindämmung von Schadstoff- und Lärmemissionen machen.

Ein Recht auf Nullemission hat allerdings niemand. Warum, das soll bei den nun folgenden Überlegungen zur Luftverschmutzung verdeutlicht werden.

(3) Recht der Luftnutzung  

Atemluft lässt sich nicht privatisieren. Sehr wohl aber lassen sich Luftnutzungsrechte identifizieren und einklagbar machen. Erinnern wir uns: Sie und ich, wir alle haben ein Recht auf Eigentum an unserem Körper, einschließlich das Recht auf Atemluft, die wir zum Erhalt unseres Körpers und seiner Gesundheit benötigen.

Allerdings haben wir kein Recht auf „absolut saubere Luft“, weil die Atemluft naturbedingt Schadstoffe enthält (Schwefeldioxid aufgrund von Vulkanausbrüchen, Stickoxide aufgrund von Feuersbrünsten). Worauf wir ein Recht haben, ist, dass unsere Atemluft nicht nachweislich zu unserem Schaden von anderen in unzumutbarer Weise verschlechtert wird.

Was passiert, wenn Herr A Herrn B beschuldigt, ihn mit Abgasen zu schädigen? Herr A wird vor Gericht ziehen. Das zentrale Prinzip, das zur Anwendung kommt, um Streitfälle zu entscheiden, ist der absolute Respekt vor dem Eigentum.

Herr A muss eine direkte Kausalität nachweisen: Er muss objektiv belegen, dass die Schadstoffmengen nachweislich von B stammen, und dass eine Schädigung vorliegt. Die Beweislast, die der Kläger zu tragen hat, will ich mit Blick auf die klimapolitische Debatte erläutern.

(4) Klima

Im Mittelpunkt steht das Treibhausgas CO2, soweit es menschgemacht ist. Um die Erwärmung der Erdatmosphäre aufzuhalten, sei die Emission von CO2 zu reduzieren, so die herrschende Meinung. Die Staaten sollen beispielsweise dafür sorgen, dass der Ausstoß von CO2 sinkt.

Die wissenschaftliche Beweisführung, die dieser Klimapolitik zugrunde liegt, will ich im Folgenden kurz kritisieren mit zwei erkenntnistheoretischen Überlegungen.

(1) Die Klimawissenschaft ist keine exakte Wissenschaft. Die klimapolitischen Staatseingriffe berufen sich auf wissenschaftliche Aussagen, die alles andere als eindeutig und unstrittig sind.

Dazu muss man wissen, dass die Klimawissenschaften eine Querschnittsdisziplin sind (die zum Beispiel die Erkenntnisse der Physik, Geologie, Biologie, Meteorologie, Ozeanographie etc. nutzen).

Die Klimawissenschaften stützen sich zum einen auf Erkenntnisse, die aus naturwissenschaftlichen Laborversuchen gewonnen wurden – und damit als hinreichend verlässlich einzustufen sind.

Die Klimawissenschaft untersucht jedoch zum anderen komplexe Zusammenhänge über lange Zeiträume. Sie begibt sich damit in das Feld der geschichtswissenschaftlichen Untersuchungen. Und daraus ergeben sich besondere erkenntnistheoretische Probleme.

Die reale Welt ist kein Labor. Beispielsweise unterliegt die Erdtemperatur vielen Einflussfaktoren, deren Bedeutung im Zeitablauf variiert, und die sich auch gegenseitig beeinflussen können.

Jeder historische Datenpunkt ist sozusagen ein Unikat. Es lassen sich daher auch keine homogenen, miteinander vergleichbaren Beobachtungssätze gewinnen (die man aber benötigt, um Zeitreihenanalysen sinnvoll betreiben zu können).

Die Klimawissenschaften sind folglich keine Naturwissenschaft in dem Sinne, dass sie ihre Erkenntnisse mittels naturwissenschaftlicher Laborversuche gewinnen könnten.

Vielmehr müssen sich die Klimawissenschaftlicher notgedrungen der Methode des Verstehens – wie Ludwig von Mises sie bezeichnet – bedienen. Die Methode des Verstehens bedeutet, dass man alle verfügbaren geistigen Hilfsmittel zur Anwendung bringt: Logik, Handlungslogik, Mathematik, aber natürlich auch naturwissenschaftliche und geschichtswissenschaftliche Erkenntnisse.

Das Verstehen bedeutet nicht, etwas mit wissenschaftlicher Gewissheit zu wissen. Ludwig von Mises sagte dazu: „Der logische Raum des Verstehens liegt allein dort, wohin praxeologisches Begreifen und naturwissenschaftliches Erklären nicht zu dringen vermögen.“[6]

Verstehen liefert lediglich Einsichten, die nicht in Widerspruch zu akzeptierten Wissenschaftserkenntnissen stehen. Das sollte deutlich machen, warum die Aussagen, die die Klimawissenschaften vorbringen, nicht die erkenntnistheoretische Qualität haben können, wie man es von der Naturwissenschaft gewohnt ist.

Die Klimawissenschaften können nicht sagen, dass in 95% aller beobachteten Fälle sich eine ganz bestimmte Ursache-Wirkungsbeziehung gezeigt hat (beispielsweise zwischen CO2 und der Erderwärmung).

Sie können auch nicht wissenschaftlich hinreichend begründet sagen, dass ein Zusammenhang von Faktoren, der in der Vergangenheit beobachtbar war, auch künftig notwendigerweise Bestand haben wird.

Und selbst wenn die Klimawissenschaften zum Schluss kämen, CO2 sei nicht für die globale Erwärmung maßgeblich verantwortlich, dann hätte auch diese Aussage keine wissenschaftliche Gewissheit.

Kurzum: Die Klimawissenschaften können das, was die Menschen von ihnen erhoffen – verlässliche Prognosen über die Zukunft – aus erkenntnistheoretischen Gründen nicht liefern.

(2) Die Klimapolitik verfügt über keine belastbare Kosten- und Ertragskalkulation, mit denen die Sinnhaftigkeit klimapolitischer Maßnahmen beurteilt werden könnte. Alarmistische Zukunftsszenarien werden an die Wand gemalt, um Staatseingriffe zu rechtfertigen, aber die Kosten der Staatseingriffe bleiben weitgehend im dunklen.

Eine politisch erzwungene Abkehr von fossilen Brennstoffen hat aber Kosten: Sie verunmöglicht Industrien und Arbeitsplätze; sie bedroht möglicherweise Leben und Gesundheit von Millionen, von Milliarden Menschen.

Ein Lösungsvorschlag

Wie geht man mit den Wissenslücken um? Was ist die Alternative zur herrschenden Klimapolitik? Sie liegt auf der Hand: Man überlässt die Problemlösung den freien Märkten, der Durchsetzung der Eigentumsrechte.

Derjenige, der sich geschädigt fühlt, zieht vor Gericht, allein oder in der Gruppe (Stichwort: „Sammelklage“) – und verklagt den Schädiger auf Unterlassung beziehungsweise Schadenersatz.

Streitigkeiten werden im Zuge des Deliktsrechts (das Teil des Zivilrechts ist) auf gerichtlichem Wege entschieden. Gefährdungshaftung ist hier das Stichwort. Nehmen wir an, die Richter, denen die Streitfrage vorgelegt wurde, kommen zum Urteil: Ja, der CO2-Ausstoss muss verringert werden. Wie soll die Verantwortlichkeit eines einzelnen CO2-Emittenten ermittelt werden?

Kohlenstoffemissionen eines einzelnen Emittenten können einen Klimawandel nur in Verbindung mit den Emissionen vieler anderer Emittenten verursachen.

Nach der Regel der kombinierten Wirkung wird jeder Emittent haftbar gemacht (und infolge des einstweiligen Rechtsschutzes zur Einstellung seiner Aktivität gezwungen), weil seine Emissionen zum Klimawandel beitragen (auch wenn sie für sich betrachtet keine Auswirkungen auf das Klima haben).

Ein solcher eigentumsbasierter Umwelt- und Ressourcenschutz befördert den Fortschritt in den Klimawissenschaften. Denn die Gefahr verklagt zu werden, ist für Unternehmen ein wirksamer Anreiz, in die Klimawissenschaft zu investieren.

Dadurch wird ein produktiver Wissenschaftswettbewerb befördert, und das faktische Meinungsmonopol des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, das staatlich finanziert wird) wird aufgebrochen. Der technologische Fortschritt wird ermutigt. Im Bestreben, die Kosten zu senken, wird die weniger schadstoffintensive Produktion befördert.

Mit dem Staat geht es nicht

Jetzt sagen Sie: Schön und gut, aber braucht man dazu nicht einen einheitlichen Weltgesetzesrahmen? Und wie soll die Strafe bei Schuldspruch wirksam durchgesetzt werden? Erfreulicherweise hat sich bereits so etwas wie ein zwischenstaatliches Umweltvölkerrecht (deren Rechtsquellen Gewohnheitsrechte und völkerrechtliche Verträge sind) herausgebildet.

Das zeigt, dass die Menschen verstanden haben, dass der Einzelstaat offensichtlich nicht geeignet ist, die Probleme, die im Zuge der Nutzung von Umwelt und Ressourcen entstehen, zu lösen. Doch leider zieht man daraus den Fehlschluss, dass die Staaten – die territorialen Zwangsmonopolisten – kooperieren, dass sie ein Kartell formen müssten, um zum Ziel zu gelangen.[7]

Ein Kartell jedoch ist bekanntlich instabil. Einzelne Kartellmitglieder haben einen Anreiz auszuscheren. Und deshalb, so die Folgerung, müsse eine übergeordnete Instanz her, eine Regierung über den Regierungen, ein Staat über den Staaten, eine Weltregierung, ein Weltstaat.

Ein solcher Weltstaat, der das Rechts- und Gewaltmonopol innehat, werde dann als gerechter Richter, als wohlmeinender Diktator die drängenden Probleme einer zusehends globalisierten Welt lösen. Die UN drängt seit Ende der 1980er Jahre auf die Schaffung einer solchen globalen Machtinstitution.

Ich muss nicht erklären, dass die Schaffung eines Weltstaates in eine Welttyrannei führen würde, die vermutlich alles in den Schatten stellt, was das 20. Jahrhundert an Grausamkeiten durchleben musste. Wenn man aber mit Staaten (wie wir sie heute kennen, allein oder in Kooperation) Umwelt und Ressourcen nicht wirkungsvoll schützen und dabei auch die Freiheit des Individuums bewahren kann, was dann?

Die Privatrechtsgesellschaft

Vermutlich werden Sie nicht überrascht sein, wenn ich antworte: Die freien Märkte haben auch hier die Lösung. Rechtsprechung und Rechtdurchsetzung lassen sich im freien Markt organisieren; ein Staat (wie wir ihn heute kennen) ist dafür nicht erforderlich.

In einem freien Markt fragen Menschen Recht und Sicherheit nach. Man will schließlich sich und sein Eigentum schützen. Die Anbieter von Recht und Sicherheit sind zum Beispiel Versicherungsunternehmen. Sie bieten Versicherungen an gegen zum Beispiel Einbruch, Diebstahl und Körperverletzung.

In den Versicherungsverträgen wird genau festgelegt, welche Schiedsstelle oder Richter anzurufen ist, wenn ein Konflikt entsteht i) zwischen dem Versicherungsnachfrager und der Versicherung oder ii) zwischen Versicherungsnachfragern verschiedener Versicherungen.

Schiedsstellen und Richter stehen im Wettbewerb. Um erfolgreich zu sein, müssen sie sich als anerkannte Unparteiische beweisen. Sonst scheiden sie aus dem Markt aus.

Beispiel: Herr A ist bei Versicherung X versichert. Nun meldet Herr A seiner Versicherung, dass er von Frau B, die bei Versicherung Y versichert ist, durch Abgase gesundheitlich geschädigt werde.

Die Versicherung X setzt sich mit Versicherung Y in Verbindung. Gibt es keine Meinungsverschiedenheit (kommen die Versicherungen also zum Schluss, die Klage sei berechtigt oder abzuweisen), ist der Fall geklärt (eventuell muss noch ein Schadensanspruch ausgehandelt werden). Gibt es kein Einvernehmen, wird ein Schiedsgericht angerufen. Vertraglich lassen sich mehrere Instanzen festlegen, aber es wird in den Versicherungsverträgen einen Letztentscheider geben.

Dessen Entscheidung ist bindend. Die Versicherungsunternehmen haben einen Anreiz, sie zu akzeptieren – denn ohne sie wird ihr Geschäftsmodell nicht funktionieren. Zur Durchsetzung des Richterspruches haben die Versicherungsunternehmen entweder spezialisierte Personen („Sheriffs“ und „Kopfgeldjäger“), oder sie lagern diese Aufgaben an Dritte aus.

Sind die Märkte frei – ist also der Staat, wie wir ihn heute kennen, ausgeschaltet –, wird sich ein internationaler Markt für Versicherungs- und Schiedsgerichte etablieren, ein internationales Regel- und Gesetzeswerk herausbilden, das eine effektive Durchsetzung der Eigentumsrechte in Aussicht stellt.

Streitfälle, die sich um Erderwärmung drehen, landen dann auf den Tischen von unabhängigen Richtern, nicht in den Händen ideologisierter Politiker.

Ein beträchtlicher Wissenszuwachs wäre zudem zu erwarten: Weil die Klimawissenschaften einen großen zusätzlichen Anreiz bekommen, intensiv und redlich der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Und das wiederum verbessert die Möglichkeit, die Eigentumsrechte der Menschen durchzusetzen – nicht nur in einigen wenigen Regionen, sondern letztlich auf der ganzen Erde.

Zum guten Schluss

Meine Überlegungen fasse ich wie folgt zusammenfassen: (1) Der freie Markt ist in der Lage, Umwelt und Ressourcen wirksam zu schützen, wenn man ihn lässt. (2) Die Idee, dem Staat den Schutz von Umwelt und Ressourcen zuzusprechen, wird nicht zum Ziel führen, und Freiheit und Wohlstand der Menschen bleiben auf der Strecke.

Der „große Elefant“, den ich mit meinem Referat in den Raum gestellt habe, heißt Überwindung, Auflösung des Staates wie wir ihn heute kennen – ihn überführen in eine Privatrechtsgesellschaft, in der für alle das gleiche Recht gilt, in der es kein öffentliches Recht über und neben dem Privatrecht gibt.

Das ist, aus meiner Sicht, der ökonomisch richtige Weg, um Umwelt und Ressourcen wirksam zu schützen und Freiheit und Wohlstand der Menschen zu wahren.

Das rigorose Durchsetzen des Freiheitsgedankens, die damit eingefordert wird, sollte uns nicht verschrecken. Dazu abschließend ein Zitat von Friedrich Schiller:

Der Mensch ist frei geschaffen, ist frei,
Und würd er in Ketten geboren,
Laßt euch nicht irren des Pöbels Geschrei,
Nicht den Mißbrauch rasender Toren.
Vor dem Sklaven, wenn er die Kette bricht,
Vor dem freien Menschen erzittert nicht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und (Lese-)Ausdauer!

*****

Literatur

Block, W. (2009), The Privatization of Roads & Highways. Human and Economic Factors, Ludwig von Mises Institute, Auburn, US Alabama.

Eigentum und Umweltschutz. Über die institutionellen Voraussetzungen der Nachhaltigkeit (2011), Argumente der Freiheit, Hrsg. von Hentrich, liberal Verlag, Berlin.

Hoppe, H.-H. (2012), The Private Production of Defense, in: The Great Fiction. Property, Economy, Society, and the Politics of Decline, S. 173–198.

Hoppe, H.-H. (2012), Der Wettbewerb der Gauner: Über das Unwesen der Demokratie und den Ausweg in die Privatrechtsgesellschaft, Holzinger Verlag, Berlin.

Hoppe, H.-H. (2006), On Government and the Private Production of Defence, in: Democracy. The God that Failed, Transaction Publisher, New Brunswick, New Jersey, S. 239–265.

Mises, L. v. (1957), Theory and History. An Interpretation of Social and Economic Evolution, Ludwig von Mises Institute, Auburn, US Alabama.

Mises, L. v. (1940), Nationalökonomie. Theorie des Handelns und Wirtschaftens, Editions Union Genf.

Polleit, T. (2020), Der Antikapitalist. Ein Weltverbesserer, der keiner ist, Finanzbuch Verlag, München.

Polleit, T. (2020), Mit Geld zur Weltherrschaft. Warum unser Geld uns in einen dystopischen Weltstaat führt – und wie wir mit besserem Geld eine bessere Welt schaffen können, Finanzbuch Verlag, München.

Rothbard, M. N. (2009), Man, Economy, and State (with Power and Market), the Scholar’s Edition, Ludwig von Mises Institute, Auburn, US Alabama.

Rothbard, M. N. (1973), For A New Liberty: The Libertarian Manifesto, Ludwig von Mises Institute, Auburn, US Alabama.

Rothbard, M. N. (1982), Law, Property Rights, and Air Pollution, in: Cato Journal, 2, No. 1, Spring, S. 55–99.

Tetens, H. (2006), Kants “Kritik der reinen Vernunft“. Ein systematischer Kommentar, Philipp Reclam jun., Stuttgart.

Whitehead, R., Gould, G., Block, W. (2004), The Value of Private Water Rights: From a Legal and Economic Perspective Albany Law Environmental Outlook Journal, Vol. 9, No. 2, S. 313–343.

[1] Denn wären sie nicht knapp, so wären sie keine Güter, und wir müssten sie nicht bewirtschaften.
[2] Die Eigentums-Norm lässt sich auf den Erwerb des Eigentums selbst anwenden. So gesehen ist der Erwerb von Eigentum auf drei Weisen ethisch akzeptabel: 1. Aneignung von Ressourcen, die noch von keinem anderen in Besitz genommen wurden („Homesteading“); 2. die Produktion und 3. der Tausch einschließlich Schenkungen.
[3] An dieser Stelle sei auf eine ganz wichtige Sache hingewiesen: Der Zins, den Herr Schulze seinem Wirtschaften zugrunde legt, spielt eine ganz wichtige Rolle bei der Ausbeutung knapper Ressourcen: Je höher der Zins ist, desto wertvoller ist der Gewinn in der Zukunft relativ zum Gegenwartsgewinn. Senkt die Zentralbank den Zins künstlich ab, steigt die Gegenwartsorientierung von Herrn Schulze gegenüber seiner Zukunftsorientierung an. Es treibt Herrn Schulze dazu an, seine Mine verstärkt heute auszubeuten, sie zu übernutzen auf Kosten der „echten“ Bedürfnisse in der Zukunft. Eine solche Geldpolitik erweist sich als Umwelt- und Ressourcenzerstörung!
[4] Politiker verdienen am laufenden Steuereinkommen, das sie für ihre Tätigkeit erzielen. An der Maximierung des Kapitalwertes des Gemeinwesens haben sie in der Regel kein oder nur ein sehr geringes Interesse.
[5] Wenn man die Preise für CO2 gemäß politischen Zielen setzen darf, warum dann nicht auch die Kapitalkosten der Unternehmen? Die Geldpolitiker sitzen bereits in den Startlöchern, um die Unternehmen, die CO2 freundlich produzieren, mit billigen Krediten zu versorgen und sie damit gegenüber anderen Unternehmen begünstigen.
Das ganze läuft auf eine Welt-Befehls- und Lenkungswirtschaft hinaus: Politisch gewünschte Industrien werden gefördert, ungewünschte verdrängt. Der Staat befiehlt und lenkt, es entsteht eine Befehls- und Lenkungswirtschaft.
[6] Mises (1940), Nationalökonomie, S. 56.
[7] Es gibt Beispiele, wo das erfolgreich war. Etwa bei der Reduktion von FCKW durch das „Montreal Protokoll“ im Jahr 1987. Doch das ist leider eine Ausnahme von der Regel. Denn die Staaten (wie wir sie heute kennen) sind nicht die Lösung des Problems, sie stehen der Lösung  im Wege.

Thorsten Polleit ist seit April 2012 Chefvolkswirt der Degussa, Europas größtem Edelmetallhandelshaus. Davor war er als Ökonom 15 Jahre im internationalen Investment-Banking tätig. Thorsten Polleit ist zudem Honorarprofessor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth, Adjunct Scholar am Ludwig von Mises Institut, Auburn, Alabama, Mitglied im Forschungsnetzwerk „ROME“ und Präsident des Ludwig von Mises Institut Deutschland. Im Jahr 2012 erhielt er den The O.P. Alford III Prize In Political Economy. Thorsten Polleit ist Autor zahlreicher Aufsätze und Bücher: „Ludwig von Mises – der kompromisslose Liberale“ (2018), „Vom Intelligenten Investieren“ (2018), „Mit Geld zur Weltherrschaft“ (2020) und „Der Antikapitalist“ (2020). Die private Website von Thorsten Polleit ist: www.thorsten-polleit.comHier Thorsten Polleit auf Twitter folgen.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

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Thorsten Polleit
Dr. Thorsten Polleit, Chief Economist of Degussa and macro-economic advisor to the P&R REAL VALUE fund. He is Honorary Professor at the University of Bayreuth.
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