Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Befriedigung der Bedürfnisse dienen. Zu den wirtschaftlichen Einrichtungen gehören Unternehmen, private und öffentliche Haushalte, zu den Handlungen des Wirtschaftens Herstellung, Absatz, Tausch, Konsum, Umlauf, Verteilung und Recycling/Entsorgung von Gütern. Solche Zusammenhänge bestehen zum Beispiel auf welt-, volks-, stadt-, betriebs- und hauswirtschaftlicher Ebene. Das Wort Wirtschaft wird von Wirt im Sinne von Gastgeber und bewirten abgeleitet. Das Fremdwort Ökonomie leitet sich von altgriech. οἰκονομία ab, das aus oikos (‚Haus‘, ‚Haushalt‘) und nemein (‚zuweisen‘/‚einteilen‘) gebildet ist und die Tätigkeit des oikonomos, des Haushälters (zugleich weibliche Form) bezeichnet. Im Gegensatz zum modernen Ausdruck Wirtschaft (gleiches gilt für engl. economy, frz. économie, ital. economia) bezeichnet das antike Wort oikonomia nie die Gesamtheit aller Strukturen und Prozesse der Produktion, Distribution und Konsum von Gütern und Dienstleistungen, sondern lediglich das planvolle Wirtschaften innerhalb eines institutionalisierten Personenverbands, meist des Haushalts. Dem entspricht, dass die Vorläufer der modernen Volkswirtschaftslehre nur bis in das 18. Jh. zurückreichen. Davor bezeichnete „Ökonomie“ vornehmlich die Agrarwirtschaft, „Ökonom“ den Landwirt. Schuldenerlass ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, der zum teilweisen oder ganzen Erlöschen der betroffenen Schulden führt. Der Schuldenerlass ist neben der Möglichkeit, den Zeitplan der Rückzahlungen abzuändern, eine Sanierungsmaßnahme für Schuldner in der Krise. Umgangssprachlich wird der Schuldenerlass auch „Schuldenschnitt“ genannt. In Deutschland und allen anderen Ländern geht das Gesetz davon aus, dass Schulden dem Gläubiger vertragsgemäß zurückzuzahlen sind. Es verbindet in § 488 Abs. 1 BGB die Darlehensgewährung mit einer Rückzahlungspflicht, die die Hauptpflicht des Schuldners darstellt. Aber nicht nur die vertragsgemäße Rückzahlung bringt Schulden zum Erlöschen, sondern auch der Erlassvertrag (§ 397 Abs. 1 BGB). Er führt dazu, dass die Schulden ganz oder teilweise erlassen werden, also nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Die Forderung (Schuldverhältnis im engeren Sinn) erlischt durch diesen Vertrag. Das ganze Schuldverhältnis (Schuldverhältnis im weiteren Sinn) kann nur durch einen Aufhebungsvertrag aufgehoben werden. Als Schuldner kommen Privatpersonen, Unternehmen oder Staaten mit ihren Untergliederungen in Frage. Sie sind in eine Verschuldungskrise geraten, wobei ihr Verschuldungsgrad eine kritische Höhe erreicht hat, die eine Rückzahlung der Schulden unwahrscheinlich erscheinen lässt. Ursache für einen Schuldenerlass ist eine übermäßige Kreditaufnahme des Schuldners bzw. Kreditvergabe des Gläubigers in der Vergangenheit (überhöhte, nicht nachhaltig durch Einnahmen gedeckte Verschuldung), die auf strukturelle Probleme zurückzuführen ist. Ein Schuldenerlass wirkt nicht ursachenadäquat und belohnt unter Umständen Misswirtschaft und (bei Staaten) schlechte Wirtschaftspolitik. Die Kreditaufnahme ist übermäßig, wenn sie die Schuldentragfähigkeit des Schuldners deutlich übersteigt. Alle Medien und Presseberichte: (ALLE RECHTE VORBEHALTEN) Podcast Video u. Fotos: pixabey ,videezy, videvo, pexels https://pixabay.com Video Inhalte: #sinn #markuskrall #marcfriedrich #ifo #hanswernersinn #politik #wirtschaft |
Full story here Are you the author? Previous post See more for Next post
Tags: Featured,Hans-Werner Sinn,newsletter