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Diese neue Regel spart Dir Abgeltungssteuer
2025-07-15
Das Bundesfinanzministerium hat neue Regeln rund um die Abgeltungssteuer veröffentlicht. Die bezahlst Du auf Dinge wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne.
Und eine dieser Regeln ist ganz besonders wichtig: Wenn Du eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung hast, kannst Du jetzt Verluste verrechnen. Aber was heißt das?
So eine Bescheinigung kannst Du für Kapitalerträge beantragen – zum Beispiel wenn Du als Studentin oder Student kein steuerpflichtiges Einkommen hast. Dann bleiben Deine Erträge steuerfrei, wenn sie unterhalb des Grundfreibetrags liegen. Das sind 2025 12.096 €.
Ab sofort kannst Du Deine Verluste mit Gewinnen oberhalb von diesem Grundfreibetrag verrechnen und damit Steuern sparen. Oder Du kannst sie als Verlust vortragen und dann in späteren Jahren
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