Die Credit Suisse hat im Zusammenhang mit Kreditgeschäften aus dem Jahr 2013 mit Staatsunternehmen aus Mosambik schwer gegen das Organisationserfordernis und die geldwäschereirechtliche Meldepflicht verstossen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst in diesem Zusammenhang ein Enforcementverfahren ab und belegt das Kreditneugeschäft mit finanzschwachen Staaten der Credit Suisse mit Auflagen.
Die FINMA schliesst eine Aufsichtsuntersuchung und ein anschliessend eröffnetes Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse Gruppe ab. Darin klärte sie die Rolle des Mutterhauses im Zusammenhang mit zwei bedeutenden Kreditgeschäften der britischen Tochtergesellschaften der Credit Suisse mit mosambikanischen Staatsunternehmen ab. Im Rahmen des Verfahrens stand die FINMA in engem Austausch mit der Partneraufsichtsbehörde vor Ort, der britischen Financial Conduct Authority FCA sowie mit der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC. Beide Behörden haben diesen Fall ebenfalls untersucht und abgeschlossen, ebenso wie das US-amerikanische Justizdepartement DOJ.
Grosskredite an Mosambik
Die britischen Tochtergesellschaften der Credit Suisse Gruppe (Credit Suisse UK) arrangierten 2013 zwei vom Staat Mosambik garantierte Kredite von insgesamt einer Milliarde US-Dollar an zwei mosambikanische Staatsgesellschaften, die ProIndicus S.A. (ProIndicus) und die Empresa Moçambicana de Atum S.A. (EMATUM). Mit diesen Krediten, die fast sechs Prozent des Bruttoinlandproduktes von Mosambik ausmachten, sollten vor allem Küstenwachschiffe sowie eine Thunfischfangflotte finanziert werden. Die Credit Suisse UK teilte den Kredit an die ProIndicus mit weiteren Syndikatsbanken. Den Kredit an die EMATUM strukturierte die Credit Suisse UK und platzierte die entsprechenden Obligationen bei Investoren. 2016 wurden diese Obligationen wegen Zahlungsschwierigkeiten der EMATUM in direkte Anleihen des Staats Mosambik umgewandelt. Die Credit Suisse UK führte die Umstrukturierung dieser Schulden durch.
Mängel im gruppenweiten Risikomanagement
Bei grossen Krediten an finanzschwache oder korruptionsanfällige Länder bestehen unter anderem hohe Reputationsrisiken. Die Bank fokussierte im vorliegenden Fall stattdessen vorab auf das finanzielle Risiko, das aufgrund der Syndizierung und Obligationenausgabe begrenzt war. Die Folge dieser einseitigen Fokussierung war, dass die britischen Tochtergesellschaften der Credit Suisse 2013 alleine über die ursprüngliche Kreditvergabe entschieden, ohne dass das Mutterhaus intervenierte und somit seiner Pflicht im Rahmen des gruppenweiten Risikomanagements nachkam.
Hinweise auf Zweckentfremdung der Kreditgelder
Insbesondere im Vorfeld der Umwandlung der Obligationen der EMATUM im Jahr 2016 lagen dem Mutterhaus Informationen vor, wonach Kreditgelder in der Höhe von mehreren hundert Millionen zweckentfremdet worden sein könnten. Das Mutterhaus stimmte schliesslich der Umstrukturierung zu, obwohl verschiedene Warnhinweise und offene Fragen vorlagen, die nicht plausibel geklärt werden konnten.
Insgesamt kommt die FINMA zum Schluss, dass das Risikomanagement der Gruppe in Zusammenhang mit den Kreditgeschäften mit Mosambik schwerwiegende Mängel aufwies.
Meldepflichtverletzung
Über die Credit Suisse erfolgte im Kontext dieses Falles überdies eine verdächtige Zahlung in der Höhe von rund acht Millionen US-Dollar an einen Berater von Mosambik. Trotz Abklärungen der Bank blieben Fragen zum Hintergrund der Zahlung offen. Obwohl die Bank die Verdachtsmomente nicht ausräumen konnte, erstattete sie keine Meldung an die MROS. Die Bank beendete stattdessen die Geschäftsbeziehung und erklärte den Berater zum unerwünschten Kunden. Ihrer Meldepflicht kam die Bank erst 2019 nach, nachdem das US-amerikanische Justizdepartement DOJ in Zusammenhang mit den Mosambik-Krediten öffentlich Anklage u.a. gegen drei ehemalige Mitarbeitende der Credit Suisse UK erhoben hatte. Die Bank verstiess damit auch schwer gegen die geldwäschereirechtliche Meldepflicht.
FINMA verfügt Auflagen für das Kreditneugeschäft
Die Credit Suisse hat während der laufenden Untersuchung der FINMA bereits Massnahmen zur Verbesserung des gruppenweiten Risikomanagements und internen Kontrollsystems in die Wege geleitet und teilweise umgesetzt. Die FINMA wird die Umsetzung dieser Massnahmen sowie deren Wirksamkeit von einem unabhängigen Dritten prüfen lassen.
Die FINMA verfügt zudem, dass die Credit Suisse Group AG künftig sicherstellt, dass alle Kreditgeschäfte, welche ein erhöhtes Risiko für die Gesamtgruppe darstellen, auf Gruppenstufe eskaliert werden und die Beschlussfassung entsprechend dokumentiert wird. Dabei muss eine gesamtheitliche Beurteilung aller Risikoarten, also finanzieller, reputationeller oder rechtlicher Art, auf Gruppenebene stattfinden. Darüber hinaus wird die FINMA weitere Kreditgeschäfte der Credit Suisse mit finanzschwachen und korruptionsanfälligen Staaten oder Gesellschaften mit Garantien solcher Staaten von einem unabhängigen Dritten prüfen lassen, wie auch die korrekte Umsetzung der geldwäschereirechtlichen Meldepflichten. Die einzelnen von der FINMA zu prüfenden Transaktionen werden anhand spezifischer Risikokriterien wie der Höhe des Kredits oder dem Risikoprofil der Länder ausgewählt. Die FINMA ordnet überdies befristete Auflagen für neue Kreditgeschäfte mit finanzschwachen Ländern und Ländern mit hohem Korruptionsrisiko an. Solche Neugeschäfte sind der Credit Suisse bis zur Behebung aller Beanstandungen nur gestattet, wenn die Credit Suisse oder der betroffene Kreditnehmer die Öffentlichkeit über Zweck, Höhe, Laufzeit sowie die allfälligen Garanten des Kredits transparent informieren.
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