Der Bund, die Nationalbank (SNB und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) haben infolge der schweren Belastung der Schweizer Wirtschaft durch die Corona-Pandemie gemeinsam mit den Banken ein Massnahmenpaket geschnürt. In diesem Rahmen führt die SNB die neue SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität (CRF) ein. Wie es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch heisst, ziele diese Massnahme darauf ab, die Kreditversorgung der Schweizer Wirtschaft zu stärken, indem dem Bankensystem zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt wird. Die CRF ist betragsmässig unlimitiert, und Bezüge können jederzeit getätigt werden.
Zins für Refinanzierungsgeschäfte entspricht dem SNB-Leitzins
Laut SNB wirkt die CRF im Zusammenhang mit den Bürgschaften des Bundes für Unternehmenskredite. Die Fazilität erlaubt es den Banken, gegen Hinterlegung der vom Bund garantierten Kredite bei der Nationalbank Liquidität zu beziehen. Die Nationalbank ermöglicht so den Banken, ihre Kreditvergabe rasch und in grossem Umfang auszudehnen und gleichzeitig über die dazu notwendige Liquidität zu verfügen. Der Zins für diese Refinanzierungsgeschäfte entspricht dem SNB-Leitzins.
Im Rahmen der CRF kann die Nationalbank auch zusätzliche Refinanzierungsgeschäfte durchführen, um dem Bankensystem bei Bedarf weitere Liquidität zuzuführen. Die CRF ist ab dem 26. März 2020 verfügbar. Genauere Angaben zur neuen Fazilität finden sich im entsprechenden Merkblatt der SNB.
Um die regulatorischen Vorgaben der veränderten Situation anzupassen, hat die SNB ausserdem dem Bundesrat nach Anhörung der FINMA beantragt, den antizyklischen Kapitalpuffer per sofort auf 0% zu senken. Dies soll die Banken in ihrer zentralen Rolle bei der Kreditvergabe zusätzlich stärken.
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