Previous post Next post

Das Gold-Gschichtli der SNB

Dem Jahresbericht 2014 der SNB entnehmen wir ab Seite 63:

Lagerung der Goldreserven Gemäss Art. 99 Abs. 3 der Bundesverfassung hält die Nationalbank einen Teil ihrer Währungsreserven in Gold. Die Nationalbank gab im Frühling 2013 bekannt, dass sie 30% des Goldes ausserhalb der Schweiz lagert, und dies seit über zehn Jahren ausschliesslich in Grossbritannien (20%) und Kanada (10%).

Die Vorsorge für den Krisenfall war für die Nationalbank seit jeher ein massgebendes Kriterium für die geografische Aufteilung ihrer Goldreserven. Für die Goldlagerung kommen daher nur Länder mit besonders stabilen wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen in Frage. Zusätzlich müssen auch rechtliche Bedingungen wie die Immunität für Zentralbanken erfüllt sein, damit jederzeit über das Gold verfügt werden kann. Ausserdem sollten die Standorte einen liquiden Goldmarkt aufweisen, so dass bei Bedarf rasch Gold gekauft oder verkauft werden kann.

Den grössten Teil der Goldreserven erwarb die Nationalbank unter dem Bretton-Woods-System der festen Wechselkurse von 1946 bis 1971, das den US-Dollar an das Gold band. Die Goldbestände der Nationalbank nahmen in dieser Zeit im Zuge von Devisenmarktinterventionen und des Umtauschs von aufgekauften US-Dollars in Gold von 1016 Tonnen auf 2585 Tonnen zu.

Für die Goldlagerung war damals auch das schweizerische Währungsrecht zu beachten. Es schrieb vor, mindestens 40% des Notenumlaufs durch Gold in der Schweiz zu decken, wobei die Nationalbank ihr Gold zu einem fixen Preis (Paritätskurs) zu bewerten hatte. Sie richtete ihre Goldlagerung deshalb an dieser Deckungsvorschrift für den Notenumlauf aus, d. h., sie hielt im Inland jeweils so viel Gold wie nötig.

Im Jahr 1976 fällte die Nationalbank den Grundsatzentscheid, das Gold künftig je zur Hälfte im Inland und im Ausland aufzubewahren. Allerdings konnte der Entschluss aufgrund der Deckungsvorschrift vorerst nicht umgesetzt werden, und so befand sich 1978 mit 67% weiterhin der Löwenanteil des Goldes im Inland. Erst die Revision des Nationalbankgesetzes von 1978 erlaubte es, auch die im Ausland gelagerten Bestände an die Deckung des Notenumlaufs anzurechnen. Nun konnte die Nationalbank das Gold entsprechend ihrer Zielvorstellung vom Inland ins Ausland verschieben.

Die Verschiebung von Gold von einem Land in ein anderes kann über entsprechende Transporte vorgenommen werden. Es ist aber auch möglich, dafür sogenannte Locations-Swaps abzuschliessen. Damit können in einem Land vorhandene Goldbestände des einen Vertragspartners gegen Goldvorräte des zweiten in einem anderen Land getauscht werden. Mit Locations-Swaps lassen sich die Risiken und Kosten gegenüber Transporten stark verringern. Die Nationalbank setzte in der Vergangenheit beide Instrumente ein.

Im Jahr 1997 wurde die Golddeckung des Notenumlaufs im Zuge einer Revision des Nationalbankgesetzes von 40% auf 25% gesenkt. Zwei Jahre später veränderte die Totalrevision der Bundesverfassung vom April 1999 die Rahmenbedingungen fundamental, indem sie die formale Goldbindung des Frankens aufhob. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel, das im Mai 2000 das Münzgesetz ersetzte, entfiel die Verpflichtung, das Gold der Nationalbank zum Paritätskurs zu bewerten, und das neue Nationalbankgesetz von 2003 enthielt keine Vorschrift mehr zur Golddeckung.

Mit dieser Reform des Währungsrechts konnte ein Teil der Goldreserven, der für die Geldpolitik nicht mehr benötigt wurde, zum Marktwert veräussert werden. Die Verkäufe von insgesamt 1300 Tonnen Gold, die ab Mai 2000 begannen, erstreckten sich über fünf Jahre. Dabei wurde vor allem im Ausland aufbewahrtes Gold verkauft.

Aus anlagepolitischen Gründen trennte sich die Nationalbank in den Jahren 2007 und 2008 von weiteren 250 Tonnen Gold, wobei auch diesmal überwiegend der Goldbestand im Ausland abgebaut wurde.

Heute verfügt die Nationalbank über 1040 Tonnen Gold. Jeder Goldbarren ist mittels Barrenidentifikation inventarisiert und kann somit eindeutig dem Bestand der Nationalbank zugewiesen werden. Die Nationalbank überprüft die Goldbestände in regelmässigen Abständen. Derzeit sind keine Goldkäufe oder -verkäufe geplant.

Und auf Seite 73:

Gold als Teil der Währungsreserven Gold stellt eine wichtige Komponente der Aktiven der Nationalbank dar. Art. 99 der Bundesverfassung verlangt, dass die Nationalbank einen Teil der Währungsreserven in Gold hält. Im Rahmen einer guten Diversifikation trägt ein bestimmter Anteil an Gold zu einer ausgewogeneren Risikoverteilung bei. Mit seinen ausgeprägten Preisschwankungen gehört Gold allerdings für sich allein betrachtet zu den riskantesten Anlagen.

Der Goldbestand der Nationalbank beläuft sich seit 2008 auf 1040 Tonnen. Im Mai 2014 wurde der Abschluss des vierten Goldabkommens zwischen Zentralbanken bekanntgegeben, an dem sich auch die Nationalbank beteiligte. Darin erklären die Zentralbanken, dass Gold ein wichtiges Element der globalen Währungsreserven bleiben wird und keine Pläne bestehen, Gold in namhaftem Umfang zu verkaufen. Die Nationalbank hat keine Absicht, Gold zu kaufen oder zu verkaufen.

Zu den Länderrisiken schreibt die SNB auf Seite 78:

Das Länderrisiko besteht darin, dass ein Staat in seinem Hoheitsgebiet Zahlungen von dort domizilierten Schuldnern oder die Verfügungsgewalt über dort deponierte Vermögenswerte blockieren kann. Um keine einseitigen Länderrisiken einzugehen, achtet die Nationalbank auf eine Verteilung der Vermögenswerte auf verschiedene Depotstellen und Länder. Auch die Goldbestände werden nach diesen Prinzipien gelagert. Bei der Standortwahl wurde zum einen auf eine angemessene regionale Diversifikation und zum anderen auf einen guten Marktzugang Wert gelegt. Von den 1040 Tonnen Gold werden rund 70% in der Schweiz, rund 20% bei der Zentralbank von England und rund 10% bei der Zentralbank von Kanada gelagert. Die dezentrale Lagerung der Goldbestände im In- und Ausland stellt sicher, dass die Nationalbank auch im Krisenfall über ihre Goldreserven verfügen kann.

Der Jahresbericht bietet eine Fülle von Aussagen, die zu mehr Fragen anregen.

  • “jederzeit über das Gold verfügen”
    Kann mir jemand erklären, wie die SNB “jederzeit” (sic!) über Gold in London und Kanada verfügt und dies insbesondere mit einer “dezentralen Lagerung” sicherstellt?
  • Wieso benötigt die SNB “einen liquiden Goldmarkt”? Die Begründung, dass “bei Bedarf rasch Gold gekauft oder verkauft werden kann” vermag nicht zu überzeugen. Die Schweiz war jahrelang der bedeutenste Ort für den Handel von Gold und auch heute noch der wichtigste Ort, um Gold in Raffinerien umzugiessen. Welch’ besseren Ort gibt es dann als die Schweiz, um im Goldhandel tätig zu sein?
  • Schön, dass die SNB zugibt, seit Jahren “Devisenmarktinterventionen” (sprich: Manipulation) zu betreiben. Devidenmarkttransaktionen” wären etwas legaler.
  • Wenn “Jeder Goldbarren […] mittels Barrenidentifikation inventarisiert und […] somit eindeutig dem Bestand der Nationalbank zugewiesen werden [kann]“, wieso publiziert die SNB dann nicht diese Nummern und Lagerorte? Dann hätte man immerhin die Gewähr, dass alle Teilnehmer am Goldmarkt ihre Barren prüfen und allenfalls Irreguläres melden könnten. Würde z.B. ein Barren, der in London liegen müsste plötzlich bei einer Raffinerie auftauchen, könnte die SNB sofort einschreiten und eine Inspektion verlangen. Aber offenbar will man das nicht. Wieso nur?

Doch das Spannendste sind einmal mehr die Zahlen:

  • Wann hat sich die SNB dazu entschieden – wie Frankreich – ihre “aufgekauften US-Dollars in Gold” zu wechseln und wann fanden diese Transaktionen statt? Vermutlich hat man damit wesentlich dazu beigetragen, dass das Bretton-Woods-System auseinandergebrochen ist und Präsident Nixon den Umtausch von USD in Gold zu fixen Kursen “temporär” aufheben musste.
  • Ich vermute stark, dass man mit dieser Aktion den Argwohn der Amis auf die Schweiz geschürt und so zu den Gegenangriffen beigetragen hat. Die Amis wollten die von der Schweiz so billige erstandenen 1’569 Tonnen Gold (2’585 Tonnen – 1’016 Tonnen) irgendwann zurück. Deshalb passt die Zahl auch wieder so gut zu den früher genannten 1’170 Tonnen. Wieso? Schauen Sie mal hier:
  • Die Schweiz hat ja im ersten Schritt total 1’300 Tonnen Gold verkauft und ein weiterer Verkauf fand 2007 und 2008 statt: “Aus anlagepolitischen Gründen trennte sich die Nationalbank in den Jahren 2007 und 2008 von weiteren 250 Tonnen Gold” – Total ergibt dies 1’550 Tonnen. Die Zahlen sind zu nahe beieinander, als dass es sich dabei um einen Zufall handeln könnte!
  • Oder weiss jemand, wieso die SNB ausgerechnet 1’550 Tonnen Gold als “überschüssig” deklariert und damit verkauft hat?

Fazit:
Wie gewonnen, so zerronnen. Was die Schweiz einst den Amerikanern unter dem Bretton-Woods-System abgeluchst haben, mussten sie – als der Goldpreis genügend tief war – zurück an die Amis verkaufen. Dazu war ihnen jedes Mittel recht.

Full story here Are you the author?
Markus M. Müller
Markus M. Müller (genannt “MMM”): wohnhaft im Aargau, ab 1974 aufgewachsen im Fricktal, beeinflusst von der Inner- und Ostschweiz, studierte IT-, Medien- und Kommunikationsmanagement an der Universität St. Gallen (HSG) ist selbständiger Informationsmanager und Unternehmer. Er leistet Dienst als Generalstabsoffizier in der Schweizer Milizarmee. Er bezeichnet sich als “konservativen, libertären Bürger” und ist in verschiedenen sicherheitspolitischn Vereinen aktiv. Interessen: Geo- und Sicherheitspolitik, Währungsfragen, Gold/Silber, C4ISR, Medienpolitik.
Previous post See more for 6a.) Markus Müller Next post
Tags: ,,

Permanent link to this article: https://snbchf.com/2015/03/m-m%c3%bcller-das-gold-gschichtli-der-snb/

Leave a Reply

Your email address will not be published.

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.