Die Karlsruher Bundesverfassungsrichter haben den Billionen schweren Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank als teilweise verfassungswidrig erklärt, da Bundesregierung und Bundestag die Beschlüsse der Notenbank nicht geprüft haben. Daneben habe die EZB die “Angemessenheit” dieses Instruments nicht nachgewiesen. Es hätte eine Abwägung der negativen Nebenwirkungen der Anleihekäufe gegen deren angepeilte Vorteile stattfinden müssen. Ist die Freizügigkeit der EZB zukünftig also eingeschränkt? Kommt deutsche Stabilitätskultur nach Europa zurück? Und was heißt das für die Finanzmärkte? Robert Halver mit seinen Einschätzungen |
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