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Spart Steuern: Schenken statt vererben

Wenn Du schon zu Lebzeiten einen Teil Deines Vermögens verschenkst, sparst
Du Deiner Familie jede Menge Erbschaftsteuer. Für solche Schenkungen gelten ganz ähnliche Freibeträge wie beim Erben. Wie hoch die sind, hängt davon ab, wie nah Ihr miteinander verwandt seid.

Für die eigenen Kinder gilt zum Beispiel auch beim Schenken ein Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil, alle zehn Jahre. Das heißt: Du kannst jedem Deiner Kinder 400.000 € schenken – und Deiner Partnerin oder Deinem Partner auch.

Das ist dann steuerfrei, wenn innerhalb von zehn Jahren nichts mehr weiter dazukommt. Das kann natürlich zum Beispiel auch ein Anteil an Eurem Haus sein.
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