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Andreas Popp mahnt immens voraus : “ACHTUNG!! Staatsbankrott kommt !!” wie Markus Krall, Ernst Wolff

 









Der Staatsbankrott (auch Staatsinsolvenz) ist die faktische Einstellung fälliger Zahlungen oder die förmliche Erklärung einer Regierung, fällige Forderungen nicht mehr (englisch repudiation) oder nur noch teilweise erfüllen zu können. Die Begriffe Bankrott und Insolvenz werden in diesem Zusammenhang synonym gebraucht.


Die Ursachen von Staatsbankrotten lassen sich in zwei Gruppen gliedern: Ein Staatsbankrott kann ausgelöst werden, wenn das Bedienen bestehender Verbindlichkeiten unmöglich wird (Überschuldung). Des Weiteren kann ein Staatsbankrott seine Ursache in der Weigerung einer Regierung haben, bestehende Verbindlichkeiten zu bedienen.


Grundlage hierfür sind der Staatshaushalt und das Bruttoinlandsprodukt. Aus ihnen können wichtige volkswirtschaftliche Kennzahlen abgeleitet werden. Ein Staat muss aus seinem Staatshaushalt so viele liquide Mittel generieren können, dass er Schulden hieraus jederzeit bedienen kann. Eine drohende Staatsinsolvenz ist nämlich ausschließlich mit drohender Zahlungsunfähigkeit verbunden, bei der ein Staat nicht mehr imstande ist, fällige Zahlungsverpflichtungen im Wesentlichen fristgerecht zu erfüllen. Das Bruttoinlandsprodukt als Maßstab für die Wirtschaftskraft eines Staates wiederum sagt aus, welche Schuldenhöhe sich ein Staat aufgrund seiner Wirtschaftskraft überhaupt leisten kann. Ein ökonomisch wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Anzeichen einer drohenden Staatsinsolvenz ist die Schuldentragfähigkeit. Schuldentragfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage und Vermögenssituation imstande ist, dauerhaft ohne fremde Hilfe seine Schulden nebst Zinsen zurückzahlen zu können. Aus dem Staatshaushalt werden die Staatseinnahmen und der Primärsaldo, aus der Handelsbilanz die Exporterlöse jeweils den Staatsschulden und dem Bruttoinlandsprodukt gegenübergestellt.


Grenzwerte sind die Obergrenze, die eine der ermittelten Schuldenkennzahlen nur temporär und nur geringfügig überschreiten darf. Als Grenzwerte können die Stabilitätskriterien (Art. 126 AEUV) herangezogen werden, aber auch die von IWF und Weltbank ermittelten. EU-Staaten, die die Stabilitätskriterien verletzen, haben finanzielle Sanktionen zu erwarten. Staaten, die die IWF- und Weltbank-Grenzwerte überschreiten, können mit Hilfe rechnen.


Als sensible Marktindikatoren und Frühindikatoren gelten die Kurse von Staatsanleihen, aus denen deren aktuelle Rendite ablesbar ist, die Kursentwicklung von Credit Default Swaps (mit einer Staatsanleihe als Basiswert), Credit Spreads und Ratings.


Unter Rating versteht man im Finanzwesen die ordinal skalierte Einstufung der Bonität eines Wirtschaftssubjekts (Unternehmen, Staat) oder Finanzinstruments. Die Einstufung wird in der Regel von einer Ratingagentur oder einem Kreditinstitut vorgenommen. Als Rating wird sowohl das Verfahren zur Ermittlung der Bonitätsstufe als auch dessen Ergebnis bezeichnet. Die Skala der vergebbaren Bonitätsnoten wird auch als „Ratingskala“, die vereinbarten Kürzel für die Bonitätsnoten als „Ratingcode“ bezeichnet.


Im Bankwesen erfolgt die Einordnung der Schuldnerqualität nach bankeigenen Kriterien („internes Rating“) oder wird von international tätigen Ratingagenturen wie Moody’s, Standard & Poor’s, Fitch oder DBRS („externes Rating“) vorgenommen. Neben diesen großen internationalen Agenturen, die zusammen über 97 % des weltweiten Ratingmarktes abdecken, existieren inzwischen in fast allen Ländern national operierende Ratingagenturen. Daneben gibt es kleinere Ratingagenturen, die sich auf die Beurteilung der Bonität in bestimmten Geschäftsbereichen spezialisiert haben (etwa Banken, Versicherungen).


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