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Andreas Popp hochbrisant :”SEHR BALD KOMMT ES !!!” Vorhersagen wie Markus Krall und Dirk Müller

Bargeld ist Geld in körperlicher Form als Banknoten und Münzen, das im Zahlungsverkehr als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Gütern oder Dienstleistungen oder für sonstige Transaktionen (beispielsweise Schenkungen) dient.


Bargeld ist in den meisten Staaten ein gesetzliches Zahlungsmittel. Es wird von den Zentralbanken der Staaten oder Staatengemeinschaften mit eigener Währung geschaffen und über Geschäftsbanken in Umlauf gebracht. Im Gegensatz zu Buchgeld kann der Fluss des Bargeldes nicht im Detail beobachtet und kontrolliert werden. Das ist der Grund, warum kriminelle Transaktionen wie Geldwäsche, Schwarzarbeit oder sonstige Schattenwirtschaft häufig mit Bargeld abgegolten werden, weil der jeweilige Inhaber von Bargeld nicht zurückverfolgt werden kann und Belege wie Rechnungen oder Quittungen üblicherweise nicht oder falsch ausgestellt werden. Andererseits bietet Bargeld dem Konsumenten eine Möglichkeit, die Vertraulichkeit seines Kaufverhaltens selbst durchzusetzen, ohne auf Datenschutzzusagen elektronischer Zahlungsdienstleister angewiesen zu sein. Im Gegensatz zu elektronischen Zahlungsformen ermöglicht Bargeld Zahlungsvorgänge auch bei einem Zusammenbruch der Elektrizitätsversorgung. Die Hortungsmöglichkeit von Bargeld erschwert der Politik und der Finanzwirtschaft die Durchsetzung eines Negativzinses, macht ihn aber nicht unmöglich.


Elektronisches Geld (kurz auch E-Geld, früher auch Computergeld, Netzgeld, digitales Geld oder Cybergeld genannt; englisch E-Money) ist ein Zahlungsmittel, unter dem man jeden elektronisch, auch magnetisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten versteht, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Wirtschaftssubjekten (natürliche oder juristische Personen) als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird.

Ist der Emittent eine Zentralbank, handelt es sich um digitales Zentralbankgeld und könnte je nach Ausgestaltung auch gesetzliches Zahlungsmittel sein. Zur Zeit wird das digitale Zentralbankgeld intensiv erforscht,wurde aber noch in keinem Währungsraum herausgegeben.


Durch die digitale Revolution sind auch neue Zahlungsmittelformen entstanden. Elektronisches Geld als Finanzinnovation ist allerdings kein gesetzliches Zahlungsmittel wie Bargeld, denn in Deutschland sind gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das hat zur Folge, dass weder der Zahlungspflichtige noch der Zahlungsempfänger gesetzlich verpflichtet sind, eine Zahlung in E-Geld zu leisten bzw. anzunehmen. Das E-Geld unterliegt dem Bankenaufsichtsrecht, weil es neben dem gesetzlichen Zahlungsmittel als Zahlungsmitteläquivalent fungiert und damit dem Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger auch die Rechtssicherheit bieten muss, an einem rechtswirksamen Zahlungsvorgang beteiligt zu sein, durch den der Zahlungspflichtige seine Geldzahlungspflicht erfüllen und der Zahlungsempfänger eine rechtswirksame Zahlung vereinnahmen kann.


Kryptowährung, auch Kryptogeld, nennt man digitale Zahlungsmittel, die auf kryptographischen Werkzeugen wie Blockchains und digitalen Signaturen basieren. Als Zahlungssystem sollen sie unabhängig, verteilt und sicher sein. Sie sind keine Währungen im eigentlichen Sinne.2009 wurde mit dem Bitcoin die erste Kryptowährung öffentlich gehandelt. 2018 waren über 4.500 Kryptowährungen in Verwendung (siehe auch Liste von Kryptowährungen). Ungefähr 1.000 erreichten einen täglichen Handelsumsatz von über 10.000 US-Dollar. Aufgrund des vergleichsweise großen Marktanteils von Bitcoin werden alle anderen Kryptowährungen auch als „Altcoins“ (wobei Alt- für „Alternative zu Bitcoin“ steht) bezeichnet.Kryptowährungen werden nur nicht-staatlich geschöpft, ein im Jahr 2018 vermeintlich eingeführter staatlicher venezolanischer Petro verfügte auch Monate nach der Lancierung über keine bekannten Transaktionen



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