Die oft ignorierte Grundforderung des bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist die Entschlackung des Staates und die Abschaffung der Sozial-Bürokratie. So sollte jede Person monatlich ein “Kopfgeld”, ein fest definiertes einheitliches Grundeinkommen erhalten. Das Kopfgeld wird einfach auf das Konto überwiesen, sobald die Person sich angemeldet hat. Die oft komplizierten Mechanismen für den Beweis des jeweiligen Anspruchs für die Transferleistungen sollten entfallen. Somit würde die Bürokratie entscheidend reduziert, der Staat entschlackt. So hat die Stadt Osnabrück für die Verteilung von 800.000€ Transferleistungen Bürokratiekosten von 500.000 € ermittelt (Quelle).
Das BGE ist zu unterscheiden von der negativen Einkommenssteuer, das diese komplizierten Mechanismen eher beibehalten will (siehe auch Vorschlag der deutschen Grünen).
Ideen aus Deutschland
Einige Ideen kommen aus Deutschland. So hat der ehemalige Thüringische Ministerpräsident Althaus ein “soziales Bürgergeld” von 800€ angeregt (siehe Wikipedia). Die deutsche Piratenpartei, der wesentliche Verfechter spricht von folgenden Orientierungswerten:
- Der ALG2 Regelsatz von 365€ (zuzüglich Wohngeld und Sonderbedarf, also a priori nicht ausreichend)
- Das steuerliche Existenzminimum von 667€(auch als Grundfreibetrag bezeichnet)
- Die Armutsschwelle nach OECD-Definition 793 € für 2011 (50% des Medians des Netto-Äquivalenzeinkommen, das etwa 20000€ pro Jahr ist)
- Die Schwelle zur Armutsgefährdung nach EU-Definition 952 € für 2011 (60% des Medians des Netto-Äquivalenzeinkommen)
- Die Pfändungsgrenze von 1030€ (Schuldrechtliches Existenzminimum)
- In der Petition an den Deutschen Bundestag war die Forderung 1500€
Das Schweizer Sozialhilfesystem
Bilanz berichtete im Jahr 2005 über das Schweizer Sozialsystem:
Hier sollen die Sozialhilfeempfänger nicht mehr mithalten. Eine Einzelperson erhält, wie gesagt, 960 Franken. Lebt sie wie der Durchschnitt, gehen für Essen, Alkohol, Tabak, Schuhe, Kleider, Telefon 683 Franken weg. Hinzu kommt die Radio- und TV-Gebühr (Fr. 37.50), das Monatsabo für Tram und Bus, die Kehrichtsackgebühr. Dann bleiben 180 Franken für Restaurants, Kino, Velo, Fussballmatch, Coiffeur, Computergames.
Automatisch finanziert wird Sozialhilfeempfängern: die Miete, sofern die Wohnung günstig ist; der Zahnarzt, sofern die Behandlung zweckmässig ist; die volle Krankenkassenprämie (inklusive Selbstbehalte, Franchisen); eine Brille bei Bedarf; die Hausrats- und Haftpflichtversicherung; den Mindestbeitrag an die AHV; Zügelkosten; gewisse Anschaffungen, sofern nötig (TV-Gerät, Bett, Kasten usw.). Voll gerechnet, erhält eine Einzelperson nicht 960 Franken, sondern im Durchschnitt 2800 Franken pro Monat
Es ist müssig zu sagen, dass der Sozialbürokratie-Apparat bei jedem Franken mitverdient.
Eine Kategorisierung des Schweizer Sozialsystems
Ich teile hier die Schweizer Sozialsysteme in zwei Kategorien auf. Die erste Kategorie beinhaltet die Sozialausgaben, die eine Grunddeckung darstellen. Kategorie 2 ist viel stärker personenabhängig, hat eher individuellen Versicherungs-Charakter und scheint schwieriger durch ein einheitliches Kopfgeld abbildbar.
Kategorie 1 sind damit Sozialhilfe, Wohngeld, Krankenkasse, Krankenkassenverbilligung, Erwerbsersatzordnung (EO), Ergänzungsleistungen, Zahnarztkostenübernahme, staatliche Stipendien für die Kinder. Die AHV als Unterstützungsleistung für Pensionäre stellt ebenfalls eine Grunddeckung dar. Mit der Integration der AHV in die EU-Sozialsysteme, ist es meist unerheblich, wie viele Jahre eine Person in der Schweiz gearbeitet hat, da sie in den anderen in die Systeme der EU eingezahlt hat.
Kategorie 2 sind Pensionskasse, Arbeitslosenunterstützung und Invalidenversicherung (IV). Der Grad der Invalidität ist natürlich sehr stark personenabhängig. Das aktuelle System der Schweizer ALV mit Beitrags- und Anspruchsjahren scheint eher effizient. Schon heute gibt es für alle drei private Versicherungslösungen. Langfristig könnten sie damit in private Hände übergehen.
Die zwei Varianten des BGE
Man kann sich das BGE in zwei Varianten denken:
Variante 1: Das BGE schafft alle Kategorie1-Sozialleistungen und ihre Sozialbürokratie ab und führt stattdessen das schlanke Kopfgeldsystem ein.
Variante 2: Das BGE schafft die Sozialleistungen und die Bürokratie sowohl der Kategorie 1 als auch der Kategorie 2 ab und führt stattdessen das Kopfgeldsystem ein.
Eine Einführung des BGE für Variante2 würde natürlich den Individualitätscharakter aushebeln. Für viele erscheint daher die Ersetzung von Kategorie2 durch das BGE scheint nahezu unmöglich.
Der Schweizer BGE-Vorschlag in Reinform
Der Initiativtext ist wohl absichtlich vage formuliert:
Art. 110a (neu) bedingungsloses Grundeinkommen
- Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
- Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
- Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.
Insbesondere spricht er nicht davon, ob es die Variante 1 oder die Variante 2 sein soll, es sieht aktuell aber nach Variante 2 aus.
Der Vorschlag für ein Schweizer BGE liegt bei 2500 Franken, Kinder 652 Fr. Im Meinungsbild der Schweizer Piratenpartei wurde im Jahr 2012 geäussert:
Wenn ein BGE, dann werden AHV, IV, EO, ALV, Pensionskasse, et al abgeschafft. Krankenversicherung wird vereinheitlicht und kostendeckend in Form eines für alle identischen Abzugs vom BGE finanziert. Die Höhe des BGE soll schweizweit identisch sein und die (schweizweit durchschnittlichen) Lebenshaltungskosten decken. (Quelle)
Damit will das Schweizer BGE die Sozialleistungen und die Sozialbürokrate sowohl aus Kategorie 1 als auch aus Kategorie 2 abbauen.
Während Althaus und die deutsche Piratenpartei auf die Abschaffung der Sozialleistungen der Kategorie 1 abzielten, will der Schweizer Vorschlag beides. In der Reinform ist der Vorschlag ganz klar mit den Ideen der libertären Antibürokratiepartei UP Schweiz vereinbar.
Kein Wunder, dass das BGE entsprechend höher ist und bei 2500 Franken liegt. Wie gesehen entspricht dieser Betrag der “effektiven Sozialhilfe”, die Bilanz berechnete (s.o.) und will gleichzeitig die Höhe einer typischen AHV-Rente abbilden.
Wie der Schweizer BGE-Vorschlag den individuellen Charakter der Kategorie 2-Sozialabgaben und die dazu notwendige Bürokratie innerhalb des BGE lösen will, und wo der Unterschied zwischen dem bisherigen ALV, IV und PK ist und der Realisierung innerhalb des BGE, ist nicht Ziel dieses Beitrags, aber ich gebe eine kurze Einführung basierend auf dieser Seite.
Wir unterscheiden zwei Fälle:
Fall1: Ein Banker, der normalerweise 10000 Franken verdient, erhält im Falle der Arbeitslosigkeit lediglich 2500 Franken. Damit würde der BGE-Vorschlag den Individualitätscharakter der Kategorie 2 auflösen, aber schönerweise Ausgaben einsparen. Der Banker wäre gezwungen mit einer privaten Versicherung sich zusätzlich gegen die Arbeitslosigkeit abzusichern.
Fall2: Eine Person, die normalerweise 3300 Franken verdient, erhält 2500 Fr. als BGE und 800 als Lohn.
Die SP hat das bedingungslose Grundeinkommen im Parteiprogramm. Trotzdem wird sie die BGE-Initiative wohl ablehnen. Kein Wunder, die Klientel der SP arbeitet typischerweise im Sozialbürokratie-Apparat.
Links
Volksinitiative Bedingungsloses Grundeinkommen
Diskussion auf Facebook über BGE und Abstimmung gestartet von Pius Lischer
Schweizer Hundebürokratie auf NZZ
Der Author ist libertär, Mitglied der Piratenpartei und Unterstützer der UP Schweiz. Er betreibt einen Blog über die Schweizer Nationalbank und hat im September 2014 bei der CFA Society ein Endes des Mindestkurs verausgesagt.
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