Das Bundesgesetz über die Nationalbank (Nationalbankgesetz, NBG) besagt in Artikel 25: „Das Aktienkapital der Nationalbank beträgt 25 Millionen Franken. Es ist eingeteilt in 100’000 Namenaktien mit einem Nennwert von je 250 Franken. Die Aktien sind vollständig liberiert.“
Und in Artikel 31 Absatz 1 steht: „Vom Bilanzgewinn wird eine Dividende von höchstens 6 Prozent des Aktienkapitals ausgerichtet.“
Schliesslich folgt in Artikel 32, Absatz 2: „Wird die Nationalbank liquidiert, so erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre den Nominalwert ihrer Aktien sowie einen angemessenen Zins für den Zeitraum nach dem Inkrafttreten des Auflösungsbeschlusses ausbezahlt. Weitere Rechte am Vermögen der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das Eigentum der neuen Nationalbank über.“
Gibt es da noch irgendwelchen Interpretations-Spielraum? Kaum.
Vielleicht könnte man noch argumentieren: Falls die SNB ihre Aktionäre auszahlen möchte, wäre das im Gesetz nicht geregelt und nicht mit den Bestimmungen im Falle einer Liquidation gleichzusetzen.
Heute pendelt die SNB-Aktie zwischen 5’000 und 6’000 Franken, nachdem sie vor einem Jahr noch bei über 8’000 Franken notierte.
Wie kommen solche Phantasiekurse zustande? Mir wurde schon mehrmals von SNB-Aktionärsseite her nahegelegt, hier auf Inside Paradeplatz doch bitte einen Artikel zu schreiben, worin ich erkläre, dass die Aktie der SNB masslos unterbewertet sei.
Begründung: Das Vermögen der SNB belaufe sich auf rund 800 Milliarden Franken. Teilt man dieses Vermögen durch 100’000 (die Anzahl an SNB-Aktien), so resultiere daraus ein innerer Wert pro Titel von 8 Millionen Franken.
Die SNB behauptet ja, sie müsse an die Banken deren Guthaben auf ihren Girokonten seit Abschaffung der Golddeckung nicht zurückzahlen. Das jedenfalls meinte SNB-Chef Thomas Jordan (siehe sein Referat vor der volkswirtschaftlichen Gesellschaft Zürich weiter unten).
Vom SNB-Vermögen von über 800 Milliarden Franken müssten somit keine Schulden im Betrag von fast 700 Milliarden Franken abgezogen werden. Dem Geldmonopol sei Dank. Die SNB müsse nichts zurückzahlen, ihr emittiertes Geld nicht zurückkaufen.
Dieses Geld sei angeblich selber das gesetzliches Zahlungsmittel für die SNB. Mit der Geld-Emission habe die SNB alle ihre Schulden endgültig beglichen.
Schön wär’s und träumen darf man ja. Wie SNB-Direktorium und SNB-Bankrat träumen offenbar auch noch viele SNB-Aktionäre.
Die Kantone Bern und Zürich beispielsweise hielten Aktien mit einem inneren Wert von über 50 respektive 40 Milliarden Franken; während andere Kantone nichts hätten. Auch der deutsche Professor Theo Siegert hielte Aktien im Wert von über 40 Milliarden Franken aufgrund einer Investition von wenigen Millionen.
Realistisch? Nein. Es ist kaum anzunehmen, dass jene Kantone, die leer ausgehen würden, oder die gesamte Schweizer Bevölkerung, damit einverstanden wären.
Ebenfalls nicht damit einverstanden wären die Banken. Sie könnten ihre Guthaben von Hunderten von Milliarden bei der SNB nicht mehr zurückfordern. Das exorbitante Vermögen der SNB gehörte ja vollumfänglich den Eigenkapitalgebern, sprich den SNB-Aktionären, während die Fremdkapitalgeber, die Banken, keinen Anspruch darauf hätten.
Das jedenfalls sagt SNB-Präsident Jordan: „Da es sich … bei den Noten und den Giroguthaben um gesetzliche Zahlungsmittel handelt, sind diese Verbindlichkeiten auch nicht … einforderbar.“ (In: Braucht die Schweizerische Nationalbank Eigenkapital? Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft, Basel, S. 6)
Der Traum vom hohen inneren Wert der SNB-Aktie ist absurd. Dieser Irrwitz geht auf die Irrlehre des SNB-Chefs selbst zurück.
Einzig die UBS wäre wahrscheinlich damit einverstanden. Deren Präsident Axel Weber, vormals Präsident der Deutschen Bundesbank, behauptet ebenfalls, die Zentralbank müsse ihre Schulden nicht mehr an die Geschäftsbanken zurückzahlen.
Er gibt damit zu verstehen, dass er das Bankgeschäft genauso wenig versteht, und gerät in einen Interessenkonflikt zwischen seiner UBS und der SNB. Er fällt zwischen Stuhl und Bank – zwischen UBS und SNB.
Die UBS will 100 Milliarden zurück, die SNB gibt 100 Milliarden nicht zurück. Es ist das Problem der UBS, wenn deren Präsident links und rechts der Bilanz verwechselt. Im Falle der SNB wird dies aber zum Problem der ganzen Schweiz.
Der Schüler von Axel Weber, Bundesbankpräsident Jens Weidmann, möglicher Nachfolger von EZB-Präsident Mario Draghi, verwechselt ebenfalls Schulden und Vermögen der Zentralbankbilanz. Siehe dessen Schulmädchen-Interviews auf Youtube. Gute Nacht Euro, gute Nacht Europa mit solchen Zentralbankpräsidenten.
Als die BIZ (Bank der Zentralbanken) im Jahre 2000 ihre Privataktionäre auszahlte, offerierte sie diesen einen Kurs pro Aktie von 16’000 Franken. Insofern besitzt die SNB-Aktie also doch noch etwas an Phantasie. Dies ist möglicherweise auch der Grund, weshalb sich der deutsche Professor Siegert so stark in SNB-Aktien engagiert.
Auf der anderen Seite steht den SNB-Aktionären ein immenses Risiko gegenüber, das die Notenbank hartnäckig leugnet. SNB-Chef Jordan meint, die SNB könne ihre Schulden tilgen durch das Drucken von Geld.
Unser Notenbankpräsident verwechselt wie schon mehrfach dargelegt Verpflichtungen und Forderungen der SNB im gleichen Atemzug – und niemand merkt‘s. Die ausstehenden Forderungen begleichen? Merkwürdig: Ausstehende Verbindlichkeiten begleicht man, aber nicht ausstehende Forderungen.
Alle nicken artig den Kopf – vom SNB-Bankrat, über die Finma und das Parlament bis hin zum Bundesrat. Wehe aber, iner merkt’s. Dann ist das der Schelm. Der Nestbeschmutzer. Der Bösewicht. Weg mit ihm.
Mit Gelddrucken kann die SNB niemals ihren Verpflichtungen nachkommen, weil das gedruckte Geld selber eine Verpflichtung der SNB darstellt.
Man kann nicht die rechte Seite der Bilanz verkürzen, indem man diese rechte Seite verlängert. Punkt. Jordan, Weber, Weidmann, Draghi, Powell und Konsorten hin oder her.
Zudem geht es nicht um die naive Transaktion, ein Kunde wolle seine Banknote am SNB-Schalter gegen Gold eintauschen. Nein. Es geht darum, dass die SNB die Zahlungsaufträge ihrer Kunden (Geschäftsbanken) mit deren gesetzlichen Zahlungsmitteln bei der SNB jederzeit ausführen kann.
Dazu benötigt die SNB über genügend entsprechendes Vermögen. Andernfalls ist die SNB zahlungsunfähig und konkurs. Oder sie handelt gesetzeswidrig; druckt „Geld aus dem Nichts“.
Notenbankgeld ist eben Zahlungsmittel für die Banken – nicht für die SNB. Nur aktives Vermögen kann Zahlungsmittel sein. Passiven können unmöglich Zahlungsmittel sein, wie man sich im Märchenschloss am Bürkliplatz und in den Luftschlössern anderer Zentralbanken erzählt und Mut zuredet.
Aufgrund dieses lapidaren Irrtums hat die SNB Volksschulden im Betrag von über 700 Milliarden aufgetürmt. Naiv ist nun zu meinen, wie SNB und Bundesrat das tun, die SNB könne nicht konkurs gehen.
Sie besitze das Geldmonopol und könne somit ihre eigenen Schulden immer mit selbst gedrucktem Geld bezahlen. Ebenso naiv ist es von den SNB-Aktionären, dem SNB-Präsidenten zu folgen (wie das der Bundesrat tut) und daraus zu phantasieren, die SNB-Aktien hätten einen inneren Wert von 8’000’000 Franken.
Man argumentiert mit: Der Markt hat immer Recht. Bezüglich der SNB-Aktie ist der Markt völlig konfus. Das erkennt man an den erratischen Ausschlägen der SNB-Aktie. Diese Kursausschläge haben jedoch Gesichter: Thomas Jordan, Axel Weber, Jens Weidmann.
Tatsache ist und bleibt: Aufgrund der Stützungskäufe ihres eigenen Portfolios ist das Vermögen der SNB zu hoch bewertet. Schätzungsweise 10 Prozent zu hoch. (Fragt man in einer Runde, wie hoch der Euro notieren würde ohne SNB-Interventionen, so bekommt man fast durchwegs die Antwort: 10 Prozent tiefer.)
Die SNB besitzt korrekt bewertet gar nicht 800 Milliarden Vermögen. Zehn Prozent muss man allein wegen falscher Bewertung ihres Devisenportefeuilles wertberichtigen. Die SNB besitzt „negative“ stille Reserven oder „stille Verluste“ von gegen hundert Milliarden.
Falls der Franken nur um zehn Prozent steigt, die Aktienmärkte etwas stärker korrigieren, die Zinsen leicht steigen oder ein EU-Mitglied zahlungsunfähig werden sollte, so ist die SNB schneller konkurs als man denkt.
Das Eigenkapital der SNB kann dann nämlich im Nu weg sein. Und so wird die SNB ihre Bilanz deponieren müssen, wenn sie die Schweiz nicht noch mehr schädigen will.
Wer werden die Ersten sein, die bluten? Die Aktionäre. Ihre Aktien werden in solch einem Fall in Kürze auf null fallen.
Nach ihnen sind die kreditgebenden Banken an der Reihe: Grossbanken, Kantonalbanken, Postfinance und wie sie alle heissen. Am Ende, wie immer, die Steuerzahler – obwohl das SNB-Jordan abstreitet.
Banken gehen dann womöglich anstelle der SNB – wegen der SNB – konkurs.
Es wird höchste Zeit, dass Thomas Jordan der Öffentlichkeit und seinen SNB-Aktionären reinen Wein einschenkt. Ob er das an der kommenden Generalversammlung der Aktionäre seiner Zentralbank in 11 Tagen im Casino von Bern wagen wird?
Wenn eine 5-Jährige Hypothek weniger als 1 Prozent kostet, dann ist das Geld praktisch nichts mehr wert, sagt Hans Geiger. Deshalb verschulden sich alle bis übers Dach für ein Eigenheim, sparen sollen die Deppen – bis dann plötzlich die Zinsen zurückkehren.
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