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SNB sicher&solvent? Ja, meint Bern, und verweist auf Fussnote von Fussnote

Swiss National BankDer Bundesrat behauptet, es bestehe bei der SNB kein Solvenz-Risiko. Er begründet das in seiner Botschaft an das Parlament mit einer Fussnote zu einer anderen Fussnote, die es in einer Festschrift so gar nicht gibt. Das ist liederliche Arbeit in Bundesbern; und das zu einem Thema, das staatspolitisch von grösster Tragweite ist.

Kürzlich verkündete unsere Schweizerische Nationalbank (SNB) einen Halbjahresgewinn von fast 40 Milliarden Franken. Das Eigenkapital betrage über 150 Milliarden. Festzuhalten ist jedoch, dass es sich dabei um einen Buchgewinn handelt. Die SNB-Positionen sind noch offen – bei vollem Risiko.

Nach eigenen Angaben schwächt die SNB den Franken. Um wieviel? Wir können nur schätzen. Angenommen, sie schwächt ihn mit ihren 800 Milliarden Devisenkäufen um 10 Prozent. Das bedeutet, dass praktisch die Hälfte des Eigenkapitals der SNB „Fake-Eigenkapital“ ist, weil sie ihre Devisen zu hoch bewertet.

Wir haben zudem gesehen, dass ein minimer Rückgang der Zinsen zu einem massiven Gewinn der SNB führt. Umkehrschluss?

Richtig. Ein minimer Anstieg der Zinsen wird zu massiven Verlusten der SNB führen. Die Zentralbanken weltweit wollen die Zinsen gar nicht mehr anheben. Das würde ihnen gigantische Verluste einfahren. Die SNB ist da weltweit an vorderster Front.

Konkurse Notenbanken wären die noch viel grössere Bedrohung für die Weltwirtschaft als leicht ansteigende Zinsen. Wir sehen: Auch bei einem ausgewiesenen Eigenkapital von über 150 Milliarden Franken ist unsere SNB keineswegs „aus dem Schneider“.

Im Gegenteil: Bei einer korrekten Bewertung nach international geltenden Buchhaltungsstandards wäre das Eigenkapital der SNB bereits jetzt zur Hälfte weg. Dann müssen nur noch die Zinsen leicht ansteigen und die Aktien- und Devisenmärkte etwas korrigieren, und unsere SNB ist Konkurs.

Müsste die SNB dann in die Baisse hinein ihre Devisen und Aktien und Staatsobligationen verkaufen auf Druck von Klagen ihrer Kunden (Geschäftsbanken wie UBS, CS, PostFinance, Kantonalbanken), würden diese im Kurs zusätzlich einbrechen. Ein finanzielles Blutbad bei der SNB wäre die Folge.

Vor diesem Hintergrund sollte man sich in der Schweiz ernsthafte Gedanken darüber machen, was im Falle eines Konkurses der SNB zu tun sei. Die SNB wiegelt ab: In diesem Fall könne die SNB einfach Banknoten drucken.

Triumphierend wird zudem auf das Gesetz verwiesen. Dort stünde, bei der SNB bestehe kein Solvenz-Risiko. Also kann es keine Insolvenz der SNB geben.

Der Bundesrat habe das so geschrieben. Das wäre in etwa vergleichbar mit einem Gesetzesartikel, der Lawinen verbietet. Ergo kann es in der Schweiz keine Lawinen mehr geben.

Genauso wenig, wie der Bundesrat per Gesetz Lawinen abschaffen kann, genauso wenig kann er die Insolvenz der SNB per Gesetz verunmöglichen.

Bundesrat und Parlament können per Gesetz veranlassen, dass bestmögliche Lawinen-Verbauungen erstellt werden. Und sie können per Gesetz veranlassen, dass die SNB eine vernünftige Geldpolitik betreibt, welche das Risiko einer Insolvenz minimiert. Aber sie können die Insolvenz nicht per Gesetz verhindern.

Die SNB masst sich immer noch „Fiat-Geld“, „Helikopter-Geld“ (wie „Manna“), „unbeschränkt“, „aus dem Nichts“, „für immer“ an. Es ist diese Anmassung, welche die SNB – und damit auch uns – immer tiefer ins Schulden-Schlamassel führt.

Also schauen wir uns die Botschaft des Bundesrates an das Parlament zum Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) etwas genauer an. Dort steht doch tatsächlich unter dem Punkt 213.4 „Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank“ geschrieben:

„Die Sichtguthaben bei der Zentralbank … unterliegen keinem Solvenzrisiko in Bezug auf die Forderungsschuldnerin (SNB)“. Darüber steht Fussnote 30.

Basierend auf diesem einen Satz des Bundesrates begründet die SNB ihre Geldpolitik und behauptet, sie könne nicht insolvent werden. Und basierend auf diesem einen Satz hat die SNB also über 700 Milliarden Franken Schulden aufgetürmt und meint, der Satz des Bundesrates würde sie vor Insolvenz schützen.

Folgende Frage drängt sich nun auf: Wie kommt der Bundesrat überhaupt zu seiner Behauptung, bei der SNB bestünde kein Solvenz-Risiko. Wie begründet er diese weitreichende Behauptung?

In der Botschaft des Bundesrates ans Parlament wird zur Begründung auf die erwähnte Fussnote 30 verwiesen. Unter jener Fussnote steht folgendes: „Dazu Giovanoli (Anm. 11), S. 89, 106 ff“.

Die Fussnote bezieht sich ihrerseits also wiederum auf eine andere Fussnote, nämlich Fussnote 11, in einer Festschrift für Beat Kleiner. Dort schrieb unter anderen der Jurist Mario Giovanoli den Beitrag „Bargeld – Buchgeld – Zentralbankgeld: Einheit oder Vielfalt im Geldbegriff?“.

Wir suchen nun also dort, in Giovanolis Text, auf Seite 89 und dort wieder in Anmerkung 11 (Fussnote 11) die Begründung für die zentrale Behauptung des Bundesrates, weshalb die SNB nicht insolvent werden könne. Und was steht in dieser entscheidenden Fussnote geschrieben?

Man lese und staune: „Denn in der Praxis des Geldwesens und der Geldpolitik haben sich … elektronischer Zahlungsverkehr (EFTPOS) … eingebürgert.“

In der Fussnote 11 wird dann über 15 Zeilen lang eine Unmenge an Literatur zur elektronischen Übermittlung von Geld aufgeführt.

Der Bundesrat behauptet also in seiner Botschaft an das Parlament, die SNB könne nicht insolvent werden und begründet das mit einer Fussnote zu einer Fussnote, die sich auf etwas ganz anderes bezieht, nämlich auf elektronischen Zahlungsverkehr.

Wo sind wir?

Nun wird in der Botschaft das Bundesrates an das Parlament auch noch auf Seite 106 ff verwiesen. Aber auch dort ist nirgends ein Wort bezüglich der Solvenz der SNB zu finden. Auf S.eite 107 auch nicht.

Erst auf Seite 108 steht: „In der Tat sind diese Guthaben (die Guthaben der Banken bei der SNB, Anm.d.V.) im Vergleich zum Zentralbankbargeld (Banknoten, Anm.d.V.) keinem zusätzlichen Risiko unterworden, insbesondere keinem mikro-ökonomischen Bonitätsrisiko in Bezug auf die Solvenz einer einzelnen Geschäftsbank.“

Und in seiner Zusammenfassung auf Seite 121 kommt der Jurist Giovanoli noch einmal (insgesamt also zweimal) auf die Solvenz von Zentralbankgeld zu sprechen:

„..und nur das Zentralbankgeld ist lediglich mit dem (makro-ökonomischen) gesamtwirtschaftlichen Risiko behaftet, ohne jegliche mit der Bonität einzelner Institute zusammenhängende (mikro-ökonomische) Kreditrisiken“.

Mit diesen Sätzen beweist der Jurist Giovanoli, dass er nicht zu differenzieren weiss zwischen Mikro- und Makroökonomie. Makroökonomie ist die Addition (Aggregation, Summe) der gesamten Mikroökonomie.

Veränderungen in der Mikroökonomie haben gezwungenermassen eine Veränderung der Makroökonomie zur Folge, weil sie ein Bestandteil der Makroökonomie sind. Mikroökonomische Risiken sind somit gleichzeitig auch makroökonomische Risiken.

Zudem kann man nicht behaupten, Banknoten beinhalten ausschliesslich mikroökonomische Risiken und die Guthaben der Banken bei der SNB beinhalten ausschliesslich makroökonomische Risiken.

Banknoten und die Guthaben der Banken bei der SNB ergeben zusammen die Notenbankgeldmenge. Sie sind gegeneinander austauschbar. Deshalb beinhalten sie dieselben Risiken.

Und ganz entscheidend: Die makroökonomischen Risiken der SNB sind gewaltig. Das Zinsniveau ist eine makroökonomische Grösse.

Steigende Zinsen führen zu massiven Verlusten bei der SNB. Devisenkurse sind makroökonomische Grössen. Das Devisenrisiko der SNB ist enorm. Aktienindizes sind makroökonomisch und stellen für die SNB auch ein Risiko dar.

Die triumphale Behauptung der SNB und ihrer Befürworter, die SNB könne nicht insolvent werden, das habe der Bundesrat so geschrieben in seiner Botschaft ans Parlament, ist eine gefährliche Illusion.

Erstens: Der Bundesrat kann das Gesetz der Doppelten Buchhaltung genauso wenig aushebeln wie die Schwerkraft bei Lawinenniedergängen.

Zweitens: Der Bundesrat begründet seine Behauptung mit einer Fussnote auf eine Fussnote in einer Festschrift, die sich auf etwas ganz anderes bezieht.

Drittens: Der Bundesrat behauptet, es gäbe kein Solvenzrisiko bei der SNB. Der Autor in der Festschrift schreibt aber an anderer Stelle, die SNB besässe ein makro-ökonomisches Solvenzrisiko.

Dieses makro-ökonomische Solvenz-Risiko bei der SNB ist exorbitant. Es wird von Bundesrat und SNB einfach unter den Teppich gekehrt. Der Autor wird somit vollkommen irreführend zitiert.

Und basierend auf dieser liederlichen Begründung macht die SNB dann 700 Milliarden Volksschulden. Einfach nur unsäglich.

Und nun noch etwas Personelles: Der Herausgeber der Festschrift war … Professor Doktor Bruno Gehrig. Dieser war in jener Zeit Vize-Präsident der SNB. Er war es, der Philipp Hildebrand in die Direktion der SNB gehievt hatte.

Der Verfasser, Professor Mario Giovanoli, war in derselben Arbeitsgruppe wie Professor Doktor Ernst Baltensperger, als es darum ging, die Golddeckung abzuschaffen, um das Gold höher zu bewerten und die Solidaritätsstiftung zu ermöglichen.

Wir sind jetzt also wieder bei der „Gerzensee-Connection“. Baltensperger war ja der Doktor-Vater von Professor Thomas Jordan, dem heutigen Präsidenten der SNB. Er war auch „Spiritus-Rector“ des gescheiterten Mindestkurses.

Und der Bundesrat?

Dieser lässt sich von der „Gerzensee-Connection“ auf übelste Weise an der Nase herumführen. Unterschrieben hat die Botschaft des Bundesrates an das Parlament die damalige Bundespräsidentin Ruth Dreifuss.

Es nicht anzunehmen, dass Ruth Dreifuss die Botschaft selber geschrieben hat. Nein, die SNB hat diese höchst wahrscheinlich vorgeschrieben und diese der Bundespräsidentin zur Unterschrift vorgelegt.

Und, arme Ruth Dreifuss ohne Ahnung von Buchhaltung: Sie hat einfach unterschrieben. Die SP-Magistratin wurde von sämtlichen Kontrollorganen der SNB im Regen stehen gelassen.

So wurde aus „makroökonomisches Risiko“ „kein Risiko“; zudem niedergeschrieben in einer liederlichen Botschaft des Bundesrates an das Parlament mit irreführenden, falschen Fussnoten versehen.

Und das Parlament? Einfach nur beschämend. Alle unterschreiben, was die SNB vorschreibt. Keine eigene Mühe und kein Mut, die eigene Verantwortung als Kontrollorgan der SNB wahrzunehmen. der SNB-Bankrat: genauso.

Ich wiederhole meine Forderung aus meinem früheren Beitrag: Eine SNB-PUK wird unumgänglich. Oder wie lange noch wollen wir die SNB und Bundesbern „weiterwursteln“ lassen?

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Marc Meyer
Together with the professor Hans Geiger and Lukas Hässig, Dr Marc Meyer is the biggest opponent of the Swiss National Bank. Analogously to Macbeth's three witches, George Dorgan called them the three Swiss sorcerers that fight against the seemingly unlimited power of central banks.
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