Nun sind wir also bereits soweit in der Schweiz, dass man sich nur schon durch die Auswahl seiner Aktienpositionen suspekt macht. Heute habe ich von der Swissquote Bank SA folgende Nachricht erhalten, die sich auf meine gehaltenen Aktien Aktienrechte (American Depositary Receipt) OAO GAZPROM ADR des russischen Gasriesen Gazprom bezieht. Leider war es mir nicht möglich, direkt die Aktien des Unternehmens (z.B. in Moskau) zu kaufen.
“Das oben genannte und von Ihnen in Ihrem Konto gehaltene Produkt unterliegt ausländischen Handelsbestimmungen. Diese Bestimmungen wurden von ausländischen Behörden zur Überwachung der Finanzmärkte, zum Schutz gegen Steuerhinterziehung oder aus einem anderen Grund erlassen.”
Da hätten wir also den Generalverdacht, dem ich mich durch den Kauf dieses Produkts aussetze! Wieso kann Swissquote nicht auf diese “Bestimmungen” und dem Abkommen, womit die Schweiz sich diesem ausländischen Recht unterstellt hat mit einem Link verweisen?
“Gemäss diesen Bestimmungen müssen Finanzintermediäre wie Swissquote Bank SA («Swissquote») in der Lage sein, die Kundendaten unter bestimmten Umständen offen zu legen.”
Aha: “unter bestimmten Umständen”. Was sind das für Umstände?
“Sie ermächtigen und beauftragen Swissquote hiermit, in ihrer Funktion als Finanzintermediärin auf Anfrage im Einklang mit den Gesetzen und Bestimmungen des betroffenen Landes [Hervorhebung durch Autor] alle Informationen über Sie und Ihr Konto bei Swissquote der betroffenen ausländischen Behörde, der/den Depotbank(en) von Swissquote und/oder dem/den Broker(n) sowie allen anderen berechtigten Dritten in diesem Zusammenhang zur Verfügung zu stellen.”
Lesen Sie diesen Abschnitt nochmals! Hier geht es darum, ausländisches Recht auf Schweizer Boden anwenden zu dürfen! Aufgrund welcher Vereinbarung muss die Bank das tun? Und dann v.a.: Hier geht es um alle Informationen über mich und mein Konto! Was das zu bedeuten hat, wird immerhin im nächsten Satz umschrieben:
“Solche Informationen können unter anderem Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Steuernummer, eine Kopie Ihres Passes und Angaben über Ihr Konto (Transaktionen, Finanzinstrumente, ISIN, Beträge usw.) umfassen.”
Bitte?? Nur weil ich Gazprom bei mir im Depot habe, darf die Bank den ausländischen Behörden (wer immer das auch ist?!) Auskunft über mein gesamtes Depot erteilen? #WTF?
“Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Informationen unter Umständen auch anderen Behörden und/oder Dritten gegenüber offenzulegen sind oder nach Massgabe ausländischer Gesetze und Bestimmungen einer sonstigen Offenlegungspflicht unterliegen.”
“auch anderen Behörden”? Wer denn noch? Ich kenne ja noch nicht einmal die Erstempfänger!? Und wieder: Es geht um ausländische “Gesetze und Bestimmungen” auf die ich keinen Einfluss habe.
“Sie anerkennen, dass Swissquote durch die Offenlegung der Informationen in diesem Rahmen die schweizerischen Geheimhaltungsvorschriften nicht verletzt.”
Hier kommt die Totalamnestie für Swissquote. Sie waschen ihre Hände in Unschuld… Was für ein Bullshit!
“Swissquote kann und wird nicht überprüfen, ob die Anfrage im Einklang mit den Gesetzen und Bestimmungen des betroffenen Landes gestellt wurde.”
Swissquote ist also handlungsunfähig und der Willkür des Antragsstellers ausgeliefert. Sie kümmert es auch nicht, ob hier ihre Kunden evtl. zu Unrecht ausspioniert werden. Sie öffnet einfach die Türe und lässt die Ausländer an die Daten ran. Eine einfache, unbegründete Anfrage reicht. #WTF!?
“Sie bestätigen, dass Sie sämtliche Folgen, die sich aus der Offenlegung und Verbreitung der Informationen gemäss der vorliegenden Erklärung ergeben, verstehen und die volle Verantwortung für diese Folgen tragen.”
Hä? Glaubt ihr wirklich, dass ich aufgrund dieser Zeilen bereits schon abschätzen kann, was das für mich bedeutet? Wer hier etwas schnell mit “Ja” antwortet, liefert sich direkt dem Teufel aus.
“Diese Erklärung bleibt auch im Falle Ihres Todes oder Ihrer Handlungsunfähigkeit in Kraft.”
Einmal dabei kommst du nicht mehr raus…
“Diese Erklärung umfasst alle vergangenen und künftigen Transaktionen in Bezug auf die betroffenen Wertpapiere.”
D.h. wenn ich den Titel nun verkaufe, muss ich dennoch zustimmen? Es gibt kein Entrinnen?
“Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Transaktionen mit den betroffenen Wertpapieren den jeweils gültigen Bestimmungen des betroffenen Landes unterliegen.”
Hää???
“Diese Erklärung findet entsprechende Anwendung für Unternehmen und andere juristische Personen oder Einheiten, in deren Namen Sie handeln. Falls eine der Vorschriften der vorliegenden Erklärung ungültig ist bzw. wird, bleiben die anderen Bestimmungen in Kraft.”
Somit sind alle meine Unternehmen “infisziert”?
“Diese Erklärung untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der IPRG. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus bzw. im Zusammenhang mit dieser Erklärung entstehenden Streitigkeiten ist Gland (Schweiz).”
IPRG??? Immerhin untersteht diese Erklärung dem schweizerischen Recht – der Rest ist ja ausländisch bestimmt…
Ehrlich gesagt: Das finde ich zum Kotzen! Selbstverständlich gibt es nur eine Möglichkeit, diese Meldung los zu werden: Durch ein “Ich akzeptiere”…
Was soll ich also tun? Habe ich eine Wahl? Bin ich noch frei???
*Schauder*
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