Als Geldfunktion bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre die verschiedenen Formen von Nutzen, die Geld stiften kann. Im Allgemeinen unterscheidet man hier zwischen Zahlungsmittel-, Wertaufbewahrungs- und Wertmessfunktion. Je besser ein Gut die Geldfunktionen erfüllt, umso eher wird es als Geld angesehen.
Geld ist das in einer Gesellschaft allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel. Im Hinblick auf seine physische Präsenz unterscheidet man Bargeld, das in Form von Münzen und Banknoten als Kassenbestand vorhanden ist und Buchgeld (bzw. Giralgeld), einem Zahlungsanspruch einer Nichtbank gegenüber einem Kreditinstitut auf einem Girokonto. Bargeld ist Geld in körperlicher Form als Banknoten und Münzen, das im Zahlungsverkehr als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Gütern oder Dienstleistungen oder für sonstige Transaktionen (beispielsweise Schenkungen) dient. Bargeld ist in den meisten Staaten ein gesetzliches Zahlungsmittel. Es wird von den Zentralbanken der Staaten oder Staatengemeinschaften mit eigener Währung geschaffen und über Geschäftsbanken in Umlauf gebracht. Im Gegensatz zu Buchgeld kann der Fluss des Bargeldes nicht im Detail beobachtet und kontrolliert werden. Das ist der Grund, warum kriminelle Transaktionen wie Geldwäsche, Schwarzarbeit oder sonstige Schattenwirtschaft häufig mit Bargeld abgegolten werden, weil der jeweilige Inhaber von Bargeld nicht zurückverfolgt werden kann und Belege wie Rechnungen oder Quittungen üblicherweise nicht oder falsch ausgestellt werden. Andererseits bietet Bargeld dem Konsumenten eine Möglichkeit, die Vertraulichkeit seines Kaufverhaltens selbst durchzusetzen, ohne auf Datenschutzzusagen elektronischer Zahlungsdienstleister angewiesen zu sein. Im Gegensatz zu elektronischen Zahlungsformen ermöglicht Bargeld Zahlungsvorgänge auch bei einem Zusammenbruch der Elektrizitätsversorgung. Die Hortungsmöglichkeit von Bargeld erschwert der Politik und der Finanzwirtschaft die Durchsetzung eines Negativzinses, macht ihn aber nicht unmöglich. Elektronisches Geld (kurz auch E-Geld, früher auch Computergeld, Netzgeld, digitales Geld oder Cybergeld genannt; englisch E-Money) ist ein Zahlungsmittel, unter dem man jeden elektronisch, auch magnetisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten versteht, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Wirtschaftssubjekten (natürliche oder juristische Personen) als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Ist der Emittent eine Zentralbank, handelt es sich um digitales Zentralbankgeld und könnte je nach Ausgestaltung auch gesetzliches Zahlungsmittel sein. Zur Zeit wird das digitale Zentralbankgeld intensiv erforscht, wurde aber noch in keinem Währungsraum herausgegeben. Kryptowährung, auch Kryptogeld, nennt man digitale Zahlungsmittel, die auf kryptographischen Werkzeugen wie Blockchains und digitalen Signaturen basieren. Als Zahlungssystem sollen sie unabhängig, verteilt und sicher sein. Sie sind keine Währungen im eigentlichen Sinne.2009 wurde mit dem Bitcoin die erste Kryptowährung öffentlich gehandelt. Bitcoin ist die weltweit führende Kryptowährung auf Basis eines dezentral organisierten Buchungssystems. Zahlungen werden kryptographisch legitimiert und über ein Netz gleichberechtigter Rechner (peer-to-peer) abgewickelt. Anders als im klassischen Banksystem üblich, ist kein zentrales Clearing der Geldbewegungen notwendig. Eigentumsnachweise an Bitcoin werden in persönlichen digitalen Brieftaschen gespeichert. Der Kurs eines Bitcoin zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln folgt dem Grundsatz der Preisbildung an der Börse. Das Bitcoin-Zahlungssystem wurde von dem unter Pseudonym auftretenden Satoshi Nakamoto nach dessen Angaben im Jahr 2007 erfunden, der es im November 2008 in einer Veröffentlichung beschrieb und im Januar 2009 eine Open-Source-Referenzsoftware dazu veröffentlichte. |
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